Geblitzt: Gem. Rohlsdorf, OT Krögsberg, B 432, Höhe Abs, 290, km 1,4, FR Bad Segeberg- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Segeberg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich auf den Anhörungsbogen mit der Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers zu reagieren, denn die Strafen sind  teuer, aber gleichzeitig sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch überdurchschnittlich gut. Schon ab  21 km/h zu schnell ist ein Bußgeld von 100 € und ein Punkt vorgesehen. Bei 26 km/h steigert es sich auf 150,00 €, einen Punkt und ein Monat Fahrverbot ist möglich. Doch das hier aufgestellte Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist mit seiner gerichtsbekannten Unzuverlässigkeit ein sicherer Garant, dass fast jede Messung fehlerbehaftet ist.

So führt die Länge der Messstrecke von 75 Meter dazu, dass es zu Unregelmäßigkeiten bei der Signalauswertung kommt. Schon allein dieser Mangel führt bei etwa der Hälfte aller Messungen zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Oft ist auch der Messsensor nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Die Kamera wird ausgelöst, sobald das Gerät eine überhöhte Geschwindigkeit registriert. Hierbei kommt es zu einer geringen zeitlichen Verzögerung, die Zuordnungsschwierigkeiten verursacht, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden. Dann ist der Bußgeldstelle häufig kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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