Geblitzt: Großhansdorf, BAB 1, km 21,700, in Richtung Hamburg- Häufig Fehler bei der Messung!

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Auf der Bundesautobahn 1, bei Kilometer 21,700 in Fahrtrichtung Hamburg, befindet sich eine viel befahrene Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. In diesem Bereich kommt es regelmäßig zu Tempokontrollen, die durch ein Messgerät des Typs PoliScan Speed durchgeführt werden. Zuständig für die Auswertung und die Ahndung möglicher Verstöße ist die Bußgeldstelle des Kreises Stormarn. Aufgrund der hohen Verkehrsfrequenz und der technischen Gegebenheiten treten hier regelmäßig Unstimmigkeiten auf – ein Einspruch kann daher in vielen Fällen sehr erfolgreich sein.

Funktionsweise des PoliScan Speed

Das PoliScan Speed-System nutzt die sogenannte LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Das Gerät sendet gebündelte Infrarot-Laserimpulse in Richtung der Fahrbahn. Diese erfassen einen etwa 75 Meter langen Messbereich. Fahrzeuge, die sich durch diesen Bereich bewegen, reflektieren die ausgesandten Impulse. Aus der Veränderung der Position über die Zeit berechnet das System die Geschwindigkeit der Fahrzeuge mittels einer Weg-Zeit-Berechnung.

Theoretisch ermöglicht diese Technik präzise Messungen über mehrere Spuren hinweg – in der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild.

Fehlerquellen und technische Schwächen der Messstelle

Die Länge des Erfassungsbereichs führt häufig zu einer sogenannten Auffächerung der ausgesendeten Laserimpulse. Diese Auffächerung ist physikalisch bedingt und bewirkt, dass die zurückgesendeten Signale verzerrt werden. Die Konsequenz: Die gemessenen Daten sind fehlerhaft – mitunter so massiv, dass etwa die Hälfte aller Messungen in ihrer Genauigkeit angezweifelt werden müssen.

Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich sind – was auf einer viel befahrenen Autobahn wie der BAB 1 bei Großhansdorf keine Seltenheit ist. In diesen Fällen ist die Zuordnung der gemessenen Geschwindigkeit zu einem bestimmten Fahrzeug oft nicht mehr zweifelsfrei möglich. Häufig kann im Nachhinein nicht mehr sicher festgestellt werden, welches Fahrzeug tatsächlich die Geschwindigkeit überschritten haben soll.

Zudem ist eine exakte Ausrichtung des Messsensors im rechten Winkel zur Fahrbahn zwingend erforderlich. Bereits minimale Abweichungen – wie sie beim Aufbau immer wieder vorkommen – können die gemessene Geschwindigkeit künstlich erhöhen und damit den Fahrer zu Unrecht belasten.

Auch formale Fehler machen viele Messungen angreifbar. Fehlen etwa Schulungsnachweise der Messbeamten, darf das Messergebnis nicht verwertet werden. Und ist die Eichung des Messgeräts abgelaufen, ist die gesamte Messreihe ungültig.

Einspruch lohnt sich – vor allem mit Rechtsanwalt Andreas Junge

Gerade bei dieser Messstelle sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid besonders hoch. Die Kombination aus technischer Fehleranfälligkeit und häufig auftretenden Verfahrensmängeln bietet eine hervorragende Grundlage, um gegen einen Bescheid vorzugehen – vor allem mit Rechtsanwalt Andreas Junge, einem der bundesweit erfahrensten Spezialisten im Verkehrsrecht.

Rechtsanwalt Junge ist seit Jahren bundesweit erfolgreich im Verkehrsrecht tätig und kennt die Schwächen der gängigen Messsysteme bis ins Detail. Besonders hervorzuheben ist seine enge Zusammenarbeit mit dem TÜV, durch die Messfehler systematisch und technisch fundiert aufgedeckt werden können. Diese Kooperation stellt ein besonderes Alleinstellungsmerkmal seiner Verteidigung dar – und hat bereits in zahlreichen Verfahren zur Einstellung oder zum Freispruch geführt.

Keine Kosten bei Rechtsschutzversicherung

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist die Verteidigung für Sie völlig kostenfrei. Selbst wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, wird diese nicht geltend gemacht – ein zusätzlicher Vorteil für Mandanten von Rechtsanwalt Junge.

Kontaktaufnahme – unkompliziert und direkt

Sie können Rechtsanwalt Andreas Junge auf verschiedenen Wegen problemlos erreichen:

  • Über das Kontaktformular auf anwalt.de

  • Per E-Mail an: junge@jhb.legal

  • Telefonisch über die Kanzleinummer: 030 39839032

  • In dringenden Fällen auch mobil unter: 0179 2346907

Mit Rechtsanwalt Andreas Junge haben Sie einen sehr kompetenten, engagierten und technisch versierten Verteidiger an Ihrer Seite, der bundesweit gegen fehlerhafte Messungen erfolgreich vorgeht – mit Expertise, Durchsetzungskraft und viel Erfahrung im Umgang mit PoliScan Speed und anderen Lasermessverfahren.


Foto(s): Andreas Junge

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