Geblitzt: Hamburg, auf der BAB 7, km 152,22, OT 215, i. R. Süden- Bußgeld vermeiden!

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Wird Ihnen von der Bußgeldstelle Hamburg ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen, hat Ihr Einspruch sehr gute Erfolgsaussichten!

Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Seit seiner ersten Anwendung ist es der massiven Kritik durch Fachgerichte und Sachverständige ausgesetzt.

Zwar ist es noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, doch zahlreiche Testreihen haben seine Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

Die Funktionsweise ist einfach erklärt. Laserimpulse tasten auf einer Strecke von 75 Metern im rechten Winkel die Fahrbahn ab. Dabei werden sie von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Messgerät zurückgesandt. Dieses kann aus den dabei gewonnenen Daten die für die Messstrecke benötigte Fahrzeit bestimmen und hieraus die Geschwindigkeit berechnen.

Aber schon die Länge von 75 Metern führt naturgemäß zu einer Auffächerung der Impulse. Der dadurch enstehende Impulskegel ist dann die Ursache für einer starke Verzerrung der Rückstrahlsignale, welche wiederum zu einer fehlerhaften Berechnung führen. Allein aus diesem Grund werden bei mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der eigentlichen Geschwindigkeitsberechnung. Durch diese, wenn auch kurze, zeitliche Differenz kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Messgeräts befinden.

Häufig ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt. Dann führt schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstest durchgeführt und protokolliert werden. Sind die Aufzeichnungen nicht vollständig, muss die Messung verworfen werden. 

Gleiches gilt, wenn sich in der Akte kein Zertifikat findet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt oder sogar die ganze Messreihe verworfen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Fallakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die eventuelle örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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