Geblitzt: Hamburg, Billhorner Brückenstraße Höhe Zweibrückenstraße, FR stadteinwärts- Bußgeld verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, die Messung mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers anzufechten. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist derart fehleranfällig, dass wegen ihm an dieser Messstelle überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dieser Blitzer funktioniert nach folgendem Prinzip. Es werden permanent Laserstrahlen ausgesandt, welche einen Messbereich von 75 Meter abdecken. Die darin befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber allein die hier eingestellte überlange Messstrecke führt zu einer nicht beabsichtigten Strahlenauffächerung. Dadurch werden natürlich auch die Rückstrahlimpulse verzerrt und die Messdaten verfälscht. Dies geschieht so häufig, dass allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Auch kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. In diesen Fällen liegt kein sicherer Beweis vor, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug die behauptete Geschwindigkeit fuhr. Der Messsensor muss unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist beim Aufbau die Justierung aber nicht präzise genug und dann führen schon minimalste Abweichungen automatisch zu völlig überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen.  Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die Messbeamten oder wird eine abgelaufene Geräteeichung festgestellt, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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