Geblitzt Hamburg, Ellerholzbrücke, Höhe Klütjenfelder Str., i. R. Veddeler Damm- Fehler bei der Messung!

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Sie sind an dieser Stelle geblitzt worden und ein Anhörungsbogen der Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor? Dann bestehen sehr gute Chancen dem drohenden Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot zu entgehen. Denn die Geschwindigkeit wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed bestimmt. Dieses wird in Hamburg zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, gleichzeitig ist es aber für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt.

Die hohe Fehlerquote beruht auf der Funktionsweise des Geräts. Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter abtasten. Fährt ein Auto in diese hinein, werden sie reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und damit auch eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Jedoch verursacht die überlange Messstrecke eine Auffächerung der ausgestrahlten Impulse  und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies geschieht so häufig, dass schon wegen dieses Fehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Der Bußgeldstelle ist dann im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Hersteller verlangt eine Schulung des Messpersonals an diesem Gerätetyp. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, kann der Verteidiger ein Verwertungsvebot geltend machen. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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