⚡️Geblitzt in 72186 Empfingen, BAB 81, Singen-Stuttgart, KM 638,9 - Abstandsmessung! Fahrverbot und Punkte vermeiden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hält Ihnen vor, auf der A 81 bei Empfingen (KM 638,9) in Fahrtrichtung Stuttgart eine Unterschreitung des zulässigen  Abstands begangen zu haben?

In Tabelle 2 im Anhang zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) werden in Nr. 12.5 bis 12.7.5 die Folgen bei Abstandsverstößen geregelt.  Wenn ab einem Tempo von über 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowerts Abstand gehalten werden, ist ein Bußgeld und wenigstens ein Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) vorgesehen. Ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten wird verhängt, wenn  zumindest 3/10 des halben Tachowerts ab einem Tempo vom 100 km/h unterschritten werden – die höchste Regelbuße beträgt € 400,00, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot, diese wird verhängt, wenn bei über 130 km/h 1/10 des halben Tachowerts unterschritten werden.


Verhandlungen für Abstandsverstöße in Empfingen finden vor dem Amtsgericht Rottweil statt.

Wie kann man gegen die Messung vorgehen?

Zunächst ist Akteneinsicht zu nehmen, um etwaige Messfehler mit dem  Messgerät VKS 4.5 und erst recht Zuordnungsfehler ausschließen zu können. Außerdem muss dem Betroffenen die Einhaltung des erlaubten Abstands möglich gewesen sein, was dann nicht der Fall ist, wenn etwa ein Dritter gerade ausgeschert ist und sich in den Sicherheitsabstand hineingedrängelt hat.

Einspruch einlegen lohnt sich!

Sogar wenn die Messung nicht zu beanstanden sein sollte, ist es möglich, das Fahrverbot abzuwenden. Dabei ist die individuelle Situation des Betroffenen zu berücksichtigen, vor allem, wie sehr er auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist. Wenn keine Einträge in Flensburg vorhanden sind und Einsicht gezeigt wird, stehen die Chancen, dass das Gericht zwar das Bußgeld erhöht, aber kein Fahrverbot ausspricht, gut. Bei mehrmonatigem Fahrverbot ist dann zumindest eine Reduzierung drin.

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen habe ich schon einige Abstandsmessungen erschüttert und zahlreiche Fahrverbote abgewendet. Ich unterstütze auch Sie gerne!


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