⚡️Geblitzt in 78050 Villingen-Schwenningen, L 181, Höhe Hammerhalde - Sanktionen vermeiden!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Der Messpunkt an der L 181 in Villingen-Schwenningen auf Höhe der Hammerhalde  wird immer wieder vor dem für diesen Abschnitt  zuständigen Amtsgericht Villingen-Schwenningen verhandelt.  Die Geschwindigkeit ist hier auf 70 km/h begrenzt und die Einhaltung des Tempolimits häufig duch die Stadt Villingen-Schwenningen überprüft. Dabei nutzen die Beamten verschiedene Messgeräte – meist die Systeme ES 8.0, Poliscan Speed und Traffistar S350.

Lassen Sie die Messung überprüfen!

Die eingesetzten Messverfahren sind zwar von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) als sog. standardisierte Messverfahren genehmigt, doch ist der der geforderte Standard gerade dann nicht gegeben, wenn gegen die jeweilige Bedienungsanleitung verstoßen wird, was dann zur Unverwertbarkeit der Messung führt.

Einspruch einlegen lohnt sich!

Es ist ratsam, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid der Stadt Villingen-Schwenningen nachprüfen zu lassen, damit Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot abgewendet werden können.

Aber auch bei nicht angreifbarer  Messung kann zumindest das Fahrverbot oft vermieden werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV sieht vor, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, wenn auf die Anordnung des Fahrverbotes im Ausnahmefall verzichtet wird. 

Dieses „Abkaufen“ des an sich zu verhängenden Fahrverbotes ist vor allem dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und seine Einsicht belegen kann. Die jeweilige Richterin entscheidet dies nach ihrem Ermessen. Wenn sie davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird sie vom Fahrverbot absehen.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen in der Bodenseeregion und im Schwarzwald bestens vertraut - in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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