⚡️ Geblitzt in 78056 VS- Schwenningen, B 27 zwischen den Abfahrten Süd und Ost - Sanktionen abwenden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Dieser Messpunkt an der B 27 in Villingen-Schwenningen zwischen den Abfahrten Süd und Ost  wird immer wieder vor dem für diesen Abschnitt  zuständigen Amtsgericht Villingen-Schwenningen verhandelt.  Die Geschwindigkeit ist hier auf 70 km/h begrenzt und die Einhaltung des Tempolimits wird häufig duch die Stadt Villingen-Schwenningen überprüft. Dabei nutzen die Messbeamten unterschiedlich Messgeräte – in der Regel die Systeme ES 8.0, Poliscan Speed oder Traffistar S350.

Lassen Sie die Messung überprüfen!

Diese Messverfahren sind von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) als sog. standardisierte Messverfahren genehmigt, allerdings wird der verlangte Standard nicht erfüllt, wenn gegen die jeweilige Bedienungsanleitung verstoßen wird. Dann kann die Messung nicht gegen den Betroffenen verwendet werden!

Einspruch einlegen lohnt sich!

Es ist anzuraten, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid der Stadt Villingen-Schwenningen bzw. des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis überprüfen zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot abwenden zu können. Gegegebenfalls ist ein vorgerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen, um Schwachstellen der Messung, die sich aus der mesit spärlich bestückten Akte noch nicht ergeben, finden zu können.

Doch selbst wenn die Messung nicht beanstandet werden kann, ist es zumindest oftmals möglich, das Fahrverbot zu vermeiden.

§ 4 Abs. 4 BKatV regelt, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, wenn auf die Anordnung des Fahrverbotes im Ausnahmefall verzichtet wird. 

Dieses Vorgehen kommt gerade dann infrage, wenn der Betroffene keine Einträge im Fahreignungsregister aufweist und seinen Fehler einsieht. Das jeweilige Gericht entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn es davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird es vom Fahrverbot absehen.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen in der Bodenseeregion und im Schwarzwald bestens vertraut - in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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