⚡️Geblitzt in 78479 Reichenau, B33neu, Bau-KM 15.58 Allensbach-West Richtung Radolfzell? Sanktionen vermeiden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz


Diese Messtelle des Landratsamts Konstanz an der B33 kurz vor der Ausfahrt Allensbach/West ist häufiger Gegenstand von Verhandlungen vor dem für diesen Streckenabschnitt zuständigen Amtsgericht Konstanz. War das Tempo auf der breit vierspurig ausgebauten Strecke seit Allensbach-Mitte auf 100 km/h limitiert,  ist die Erhöhung auf 120 km/h bereits in Sichtweite.  Zum Blitzen setzen die Messbeamten auf diverse Messgeräte  – in der Regel werden die Systeme ES 8.0 und Traffistar S350 genutzt, dieses dann meist im Anhänger verbaut.

Lassen Sie die Messung überprüfen!

Die Messgeräte sind zwar grundsätzlich als sog. standardisierte Messverfahren von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig anerkannt, jedoch muss der von der Wissenschaft gesetzte Standard auch immer eingehalten werden. Das standardisierte Vorgehen verlangt eine exakte Einhaltung der jeweiligen Bedienungsanleitung des Messgerätes. Wenn hiergegen verstoßen wird, kann die Messung nicht verwertet werden, was zur Einstellung des Bußgeldverfahrens führt.

Einspruch einlegen kann sich lohnen!

Es ist anzuraten , einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid des Landratsamts Konstanz checken zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot zu vermeiden.

Doch sogar bei richtiger Messung kann zumindest das Fahrverbot durch Anwendung einer Ausnahmevorschrift oft vermieden werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV sieht explizit vor, dass auf das Fahrverbot verzichtet werden kann, wenn im Gegenzug das Bußgeld angemessen erhöht wird.

Dies funktioniert dann, wenn der Betroffene keine Punkte hat und sein Fehlverhalten einsieht. Der zuständige Richter hat insofern ein Ermessen. Wenn er davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird er vom Fahrverbot absehen.

Schweizer Bürger und in der Schweiz lebende Deutsche aufgepasst!

Verkehrssünder aus der Schweiz sind in Deutschland bisher häufig ohne Strafe oder Geldbuße davon gekommen. Dieser Praxis setzt der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag zum 01.05.2024 ein Ende.

Während man bisher einen Bußgeldbescheid aus dem jeweiligen Staat noch auf die leichte Schulter nehmen konnte, muss ab jetzt mit einer Vollstreckung gerechnet werden.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen im Landkreis Konstanz bestens vertraut - in Bußgeldsachen  -  unterstütze ich Sie gerne!


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