⚡️Geblitzt in 78479 Reichenau, B33neu, Bau-KM 15.62 Allensbach-West Richtung KN? Sanktionen vermeiden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Diese Messtelle des Landratsamts Konstanz an der B33 kurz vor Allensbach ist oft Gegenstand von Verhandlungen vor dem für diesen Streckenabschnitt zuständigen Amtsgericht Konstanz. War das Tempo seit der Ausfahrt Radolfzell auf 120 km/h begrenzt,  steht vor der Ausfahrt Allensbach/West die Reduzierung auf 100 km/h. Weil von diesem Abschnitt der Bodensee und die Insel Reichenau in landschaftlich reizvoller Weise zu sehen sind, die Strecke außerdem bergab führt und breit vierspurig ausgebaut ist, bremsen viele Fahrer  aber nicht ab. Häufig  wird die Einhaltung der Geschwindigkeit jedoch durch den Landkreis Konstanz überprüft, wobei die Beamten diverse Messgeräte einsetzen – in der die Systeme ES 8.0 und Traffistar S350, dieses gerne im Anhänger installiert.

Messung überprüfen lassen!

Die Messgeräte sind prinzipiell als sog. standardisierte Messverfahren von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig zugelassen, doch werden sie mitunter fehlerhaft eingerichtet, was die Messung unverwertbar machen kann.

Einspruch einlegen kann sich lohnen!

Es lohnt sich somit, einen Anhörungsbogen und selbstverständlich einen Bußgeldbescheid des Landratsamts Konstanz checken zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden, weil alle Messgeräte fehleranfällig sind, insbesondere bei nicht ordnungsgemäßer Bedienung durch die Messbeamten. Gerade bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen, also wenn sich mehrere Fahrzeugen im Messbereich befinden, können Fehlzuordnungen auftreten.

§ 4 Abs. 4 BKatV regelt, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, sofern von der Anordnung eines Fahrverbotes ausnahmsweise abgesehen wird. 

Dieses „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes ist insbesondere dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ geständig ist und seine Einsicht nachweist. Der jeweilige Richter entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn er davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird er vom Fahrverbot absehen.

Schweizer Bürger und in der Schweiz lebende Deutsche aufgepasst!

Verkehrssünder aus der Schweiz sind in Deutschland bisher häufig ohne Strafe oder Geldbuße davon gekommen. Dieser Praxis setzt der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag seit dem 01.01.2024 ein Ende.

Während man bisher einen Bußgeldbescheid aus dem jeweiligen Staat noch auf die leichte Schulter nehmen konnte, muss ab jetzt mit einer Vollstreckung gerechnet werden.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen im Landkreis Konstanz bestens vertraut - in Bußgeldsachen  -  unterstütze ich Sie gerne!


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