⚡️Geblitzt in 78479 Reichenau, B33neu, Bau-KM 23.42 Ausfahrt Tunnel Waldsiedlung Richtung KN? Sanktionen abwenden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Diese Messtelle des Landratsamts Konstanz an der B33neu direkt an der Ausfahrt des Tunnels Waldsiedlung in Richtung Konstanz wird oft vor dem für diesen Abschnitt zuständigen Amtsgericht Konstanz verhandelt. War das Tempo seit Allensbach-Mitte  auf 60 km/h begrenzt,  wird die zulässige Höchstgeschwingkeit kurz vor dem Tunnel auf 80 km/h erhöht. Da etliche Fahrer meinen, dass das Limit nach dem Tunnel nicht mehr gilt und die Erhöhung auf 100 km/h tatsächlich nicht weit ist, beschleunigen diese unerlaubt. Häufig  wird die Einhaltung der Geschwindigkeit jedoch durch den Landkreis Konstanz überprüft, wobei die Beamten diverse Messgeräte einsetzen – in der die Systeme ES 8.0, ES 3.0 und Traffistar S350, dieses gerne im Anhänger installiert.

Mitunter ist die Beschilderung deshalb fehlerhaft, weil Defekte an Sensoren im Tunnel selbst auftreten und das System die Geschwindigkeit autpmatisch von 80 auf 60 herabsetzt. Nach Ansicht des Amtsgerichts Konstanz fehlt es dann an einer verkehrsrechtlichen Anordnung, weshalb am 18.01.2024 ein Verfahren eingestellt worden ist.


Messung überprüfen lassen!

Die Messgeräte sind grundsätzlich als sog. standardisierte Messverfahren von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig zugelassen, allerdings werden sie oft fehlerhaft eingerichtet, was dann zur Unverwertbarkeit der Messung führen kann.


Einspruch einlegen!

Es erscheint somit Erfolg versprechend, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid des Landratsamts Konstanz checken zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden, weil alle Messgeräte fehleranfällig sind, insbesondere bei nicht ordnungsgemäßer Bedienung durch die Messbeamten. 

Aber selbst bei einwandfreier Messung kann zumindest das Fahrverbot oft vermieden werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV regelt, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, sofern von der Anordnung eines Fahrverbotes ausnahmsweise abgesehen wird. 

Dieses „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes ist insbesondere dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ geständig ist und seine Einsicht nachweist. Die jeweilige Richterin entscheidet dies nach ihrem Ermessen. Wenn sie davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird sie vom Fahrverbot absehen.

Schweizer Bürger und in der Schweiz lebende Deutsche aufgepasst!

Verkehrssünder aus der Schweiz sind in Deutschland bisher häufig ohne Strafe oder Geldbuße davon gekommen. Dieser Praxis setzt der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag seit dem 01.01.2024 ein Ende.

Während man bisher einen Bußgeldbescheid aus dem jeweiligen Staat noch auf die leichte Schulter nehmen konnte, muss ab jetzt mit einer Vollstreckung gerechnet werden.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen im Landkreis Konstanz bestens vertraut - in Bußgeldsachen  -  unterstütze ich Sie gerne!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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