⚡️Geblitzt in 88069 Tettnang, Abzweigung Bürgermoos/Einmündung L333 B 467 - Sanktionen vermeiden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

An der Abzweigung Bürgermoos/Einmündung L 333 B 467 bei Tettnang stellt das Landratsamt Bodenseekreis häufig Blitze rauf.  Die Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h wird in der Regel mit Messgeräten vom Typ Poliscan Speed FM 1, ES 8.0 oder Traffiphot Traffistar S 330 überprüft. 

Verhandlungen für diese Messstelle finden vor dem Amtsgericht Tettnang statt.

Messung überprüfen lassen!

Die Messgeräte ist sind grundsätzlich als sog. standardisierte Messverfahren von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig genehmigt, allerdings werden sie immer wieder falsch eingerichtet oder bedient, was die Messung dann unverwertbar macht.

Einspruch einlegen kann sich lohnen!

Es ist daher anzuraten, einen Anhörungsbogen und erst recht einen Bußgeldbescheid des Landratsamtes Bodenseekreis nachprüfen zu lassen, damit die Folgen wie Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot vermieden werden können. 

Fahrverbot vermeiden!

Aber auch bei nicht zu beanstandender Messung kann wenigstens das Fahrverbot oft vermieden werden.

Gemäß § 4 Abs. 4 BKatV reicht eine angemessene Erhöhung des Bußgeldes aus, wenn ausnahmsweise kein Fahrverbot angesetzt wird. 

Dieses Vorgehen ist gerade dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und einsichtig wirkt. Der jeweilige Richter entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn er davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen genügt, wird er kein Fahrverbot verhängen.

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen - mit den Messstellen in der Bodenseeregion bestens vertraut - unterstütze ich Sie gerne!


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