⚡️Geblitzt in 88348 Bad Saulgau, Entlastungsstraße B 32, FR Kreisverkehr L 280/L 283 - Sanktionen weg!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Bei dem Messpunkt an der Entlastungsstraße zur B 32 bei Bad Saulgau in der Nähe des Kreisverkehrs L 280/L283 kommt es immer wieder zu Verhandlungen vor dem zuständigen Amtsgericht Bad Saulgau verhandelt.  Die Geschwindigkeit ist auf 100 km/h limitiert, doch wird gerne mit höherem Tempo gefahren. Ebenso häufig wird die Einhaltung des Tempolimits durch die Stadt Bad Saulgau überprüft. Dabei nutzen die Beamten unterschiedliche Messgeräte – meist die Systeme ES 8.0 und Traffistar S350, letzteres dann über einen längeren Zeitraum im Anhänger verbaut.

Messung überprüfen lassen!

Die angewendeten Messverfahren und -geräte sind zwar von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig als sog. standardisierte Messverfahren zugelassen, doch wird mitunter gegen die jeweilige Bedienungsanleitung verstoßen, was zur Unverwertbarkeit der Messung führen kann.

Einspruch einlegen lohnt sich!

Es ist daher Erfolg versprechend, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid der Stadt Bad Saulgau checken zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot vermeiden zu können.

Doch selbst bei nicht angreifbarer  Messung kann das Fahrverbot verhindert  werden.

Nach § 4 Abs. 4 BKatV ist vorgesehen, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, wenn auf die Anordnung des Fahrverbotes im Ausnahmefall verzichtet wird. 

Dieses „Abkaufen“ des an sich zu verhängenden Fahrverbotes ist vor allem dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und seine Einsicht belegen kann. Das Gericht entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn es davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen genügt, wird es keib Fahrverbot verhängen.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen in der Bodenseeregion und in Oberschwaben bestens vertraut - in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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