⚡️Geblitzt in 88410 Bad Wurzach, Brugg, B 465 Einmündung Geboldingen - Sanktionen abwenden!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

An der B 465 in Bad Wurzach auf Höhe der Einmündung Geboldingen stellt das Landratsamt Ravensburg immer wieder Blitzer auf. Die Geschwindigkeit ist dort auf 70 km/h begrenzt. Von den Messbeamten wird meist eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage vom Typ ES 8.0 benutzt, mitunter greifen  sie aber auch auf Geräte vom Typ Poliscan Speed FM1 oder Traffistar S 330 zurück. 

Verhandlungen bei Messungen in Bad Wurzach finden vor dem Amtsgericht Wangen im Allgäu statt.

Messung überprüfen lassen!

Die Messgeräte ist sind zwar gurndsätzlich als sog. standardisierte Messverfahren von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig zugelassen, allerdings muss jede Messung dem verlangten Standard gerecht werden.Bei fehlerhafter Einrichtung und Bedienung des Messgerätes ist dies nicht der Fall, was häufig zu gerichtlich unverwertbaren Messungen führt. 

Einspruch einlegen kann sich lohnen!

Es ist aus diesem Grund anzuraten, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid des Landratsamtes Ravensburg überprüfen zu lassen, um eine Verhängung von Bußgeld, Punkten oder einen Fahrverbot entgegenzuwirken. 

Fahrverbot weg!

Aber auch wenn das Messergebnis korrekt ist, ist es möglich, das Fahrverbot in Wegfall zu bringen.

§ 4 Abs. 4 BKatV regelt, dass das Bußgeld angemessen erhöht werden soll, wenn von der Anordnung eines Fahrverbotes abgesehen wird. 

Dieses „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes kommt gerade dann infrage, wenn der Betroffene „Ersttäter“ ist (keine EInträge in Flensburg), gesteht und einsichtig wirkt. Der jeweilige Richter entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn er davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen genügt, wird er kein Fahrverbot verhängen.

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen - mit den Messstellen in der Bodenseeregion und im Allgäu bestens vertraut - unterstütze ich Sie gerne!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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