⚡️Geblitzt in Bondorf, BAB 81, KM 621,110 Stuttgart Richtung Singen? Sanktionen vermeiden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Am Rand der A 81 bei km 621,110 auf der Gemarkung der Gemeinde Bondorf in Fahrtrichtung Singen überprüft die Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg häufig, ob  das erlaubte Tempo von 80 km/h eingehalten wird. Die Messbeamten verwenden immer wieder ein Lasermessgerät des Fabrikats PoliScanSpeed FM 1,  oft aber auch ein Lasergerät der Marke LTI 20/20 Truspeed.

Infolge seiner Lage im Landgerichtsbezirk Stuttgart wird der Messpunkt vor dem für alle Autobahnabschnitte in diesem Gebiet zuständigen Amtsgericht Stuttgart verhandelt.  

Messung überprüfen lassen!

Es ist anzuraten, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe prüfen zu lassen, um die Sanktionen in Gestalt von Bußgeld, Punkten oder gar einem Fahrverbot abzuwenden. Die Messgeräte  und -verfahren sind zwar prinzipiell als sog. standardisierte Messverfahren von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig zugelassen worden, jedoch müssen sich die Messbeamten stets exakt die jeweilige Bedienungsanleitung befolgen,  um dem geforderten Standard zu genügen. Geschieht dies nicht, ist die Messung unbrauchbar.

Aber auch bei korrekter Messung muss nicht zwingend ein Fahrverbot angeordnet werden.

 § 4 Abs. 4 BKatV regelt eine Bußgelderhöhung, sofern das Gericht von seinem Ermessen Gebrauch macht und ausnahmsweise vom Fahrverbot absieht. 

Dieses Vorgehen setzt in der Regel voraus, dass der Betroffene „Ersttäter“ ist und sich einsichtig zeigt. Das Gericht prüft die Voraussetzungen in jedem Einzelfall.

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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