Geblitzt in Dätgen, A7, km 84,300, in Rtg. Flensburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Rendsburg- Eckernförde macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt sich ein Anruf bei einem spezialisierten Verteidiger. Denn das hier im Anhörungsbogen als Beweismittel benannte Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt und die Hauptursache, dass die meisten Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dieser Blitzertyp sendet Laserimpulse aus, welche die einen Bereich von 75 Meter auf der Autobahn erfassen. Fahrzeuge auf dieser Messstrecke reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der benötigten Fahrzeit und dann kann mit Hilfe einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Der Messbereich ist aber von einer solchen Länge, dass es zu einer nicht beabsichtigten  Auffächerung der ausgesandten Signale kommt. Natürlich werden dadurch auch die Rückstrahlsignale verzerrt und die Messdaten verfälscht. Dies kommt so häufig und massiv vor, dass schon allein aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Sehr häufig befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich. Dann ist aber die Objekterfassung meist derart gestört, dass der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich ist, welches Auto tatsächlich gemessen wurde bzw. die Messung tatsächlich das abgebildete Fahrzeug erfasste. Häufig ist der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Befindet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wird der Bußgeldbescheid gleichfalls verworfen. Ist das Gerät nicht regelmäßig gewartet, kommt es zu einem Ablauf der Geräteeichung. Dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge  wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 


Foto(s): andreas junge

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