Geblitzt in der Gem. Berkenthin, B 208, Abschnitt 130, km 4,65- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle Schleswig Holstein macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf. Dann ist bei einer Überschreitung von mehr als 20 Km/h ein Punkt die Folge und schon ab 26 km/h kann es bei Vorbelastungen zu einem Monat Fahrverbot kommen. Doch es lohnt sich dagegen Einspruch einzulegen. Denn die Polizei misst hier mit dem sogenannten Lichtschrankenverfahren. Dieses ist zwar in Schleswig- Holstein noch in Anwendung, aber seine Unzuverlässigkeit wurde in zahllosen Gerichtsverfahren nachgewiesen.

Die Funktionsweise dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Gemessen wird mit Hilfe von Laserstrahlen, welche die Fahrbahn im rechten Winkel überqueren. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen benötigt wird, kann das Gerät die Geschwindigkeit berechnen.

Aber häufig ist die Justierung der Sensoren nicht exakt. Dann verursacht schon die kleinste Abweichung vom vorgeschriebenen Messwinkel automatisch überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Auch Reflektionen am Fahrzeug können zu einer falschen Datenerfassung führen. Befindet sich mehr als ein Auto im Messbereich kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist das Messprotokoll unvollständig oder die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Die Messung ist ebenfalls kein zulässiges Beweismittel, wenn in der Akte ein Schulungsnachweis für eingesetzten Beamten fehlt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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