Geblitzt in Eutin-Neudorf, B 76, Abschnitt 150, km 0,384, i. H. Ausfahrt Bosau- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Kreis Ostholstein macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 Km/h zum Vorwurf? Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß teure Folgen haben.  Aber zum Glück sind die Schwachpunkte des hier aufgestellten Lichtschrankenmesssystems ein fast sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Gerätegrundschema ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn im rechten Winkel überqueren. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit errechnen.

Allerdings wird sehr häufig der Messwinkel nicht exakt auf 90 Grad eingestellt. In diesen Fällen führen schon die kleinsten Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO muss das eingesetzte Gerät eine gültige Eichung aufweisen. Die hier eingesetzten Geräte haben nicht selten eine ungültige Eichung, was zu einer Unverwertbarkeit der Messung führt.  Werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, d.h. der Bußgeldstelle ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Auto die gefahrene Geschwindigkeit gemessen wurde. Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerätetyp geschult wurden, sind die Werte ebenfalls keine wirksamen Beweismittel.

Diese und noch viele andere Messfehler können bei der Durchsicht der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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