Geblitzt in Flensburg, auf der Osttangente, Abf. Fördepark, Brücke Fördepark- Rat vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Flensburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h vor. Die möglichen Strafen reichen dann von einer Geldstrafe bis zu mehreren Monaten Fahrverbot. Diese kann Ihnen aber ein erfahrener Verteidiger ersparen, leufern doch die Schwachstellen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Ausgesandte Lasersignale tasten die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel ab. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und ermöglichen so eine Weg- Zeit- Berechnung. Deren Ergebnis ist die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit.

Aber die Länge der Messstrecke verursacht eine Auffächerung der Messsignale und damit eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die daraus entstehende Falschberechnung führt dazu, dass mindestens jeder zweite Bescheid keinen gültigen Bußgeldbescheid begründen kann. Oft werden mehrere Fahrzeuge zugleich erfasst. Dann ist aber keine beweissichere Fahrzeugzuordnung möglich. Häufig ist auch der Messwinkel nicht genau justiert. Die Folge sind dann immer zu hohe Geschwindigkeitswerte. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Verfahren in Flensburg enden bisher immer mit einer Einstellung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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