Geblitzt in Flensburg- Jürgensby- Hafendamm-Ecke Pilkentafel, stadtauswärts- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Seit 2017 überwacht an dieser Stelle ein fest installierter Blitzer des Typs Poliscan Speed das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h.

Zwar kann sich dessen "Erfolgsbilanz" sehen lassen, jedoch sind auch hier die typischen Fehler des Geräts bei der Messwertbildung zu beobachten.

So führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung dazu, dass auf jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. 

Nach der Wartung ist oft der Messwinkel nicht genau auf die Fahrbahnneigung abgestimmt. Dann kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräts, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist es nicht sicher, dass die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Eine genaue  Messwertzuordnung kann  auch nur dann erfolgen, wenn sich keine weiteren Fahrzeuge innerhalb des Auswerterahmens auf dem Messfoto befinden, wenn die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs sich erkennbar oberhalb des unteren Rahmenteils befinden und wenn sich das Kennzeichen und ein Vorderrad innerhalb des Auswerterahmens befinden. Oft ist dieses Erfordernis ebenfalls nicht erfüllt.

Ist die Geräteeichung abgelaufen oder die Überprüfung nicht exakt dokumentiert, wird die gesamte Messreihe verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. 

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.  Bisher wurden alle Verfahren vor dem Amtsgericht Flensburg eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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