Geblitzt in Flensburg, Norderhofenden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle Flensburg wirft Ihnen an dieser Messstelle einen Rotlichtverstoß vor?

Dann lohnt es sich auf jeden Fall gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn die hier drohenden Strafen können teuer werden.

Schon ein einfacher Rotlichtverstoß kann ein Bußgeld von 90 € und einen Punkt zur Folge haben. Wurden andere gefährdet sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. War die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot, drohen 200 €, zwei Punkte und mindestens ein Monat Fahrverbot (sog. qualifizierter Rotlichtverstoß). 

Aber gemessen wird hier mit einem Messsystem des Typs TraffiPhot- 3. Dessen gerichtsbekannte Schwachpunkte sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs. Zwar gilt dieses noch als standardisiertes Messverfahren, jedoch haben zahlreiche Testreihen die Fehlerquellen bestätigt.

Es  kommen bei diesem Blitzer Induktionsschleifen zur Anwendung und zwar in Form von drei parallel verlegten Kabeln in einem Abstand von jeweils 1,5 m.  Eingelassen in den Fahrbahnbelag bauen Sie kurz hinter der Haltelinie der Ampel ein Magnetfeld auf. Jedes Überfahren wird durch das Messgerät registriert.  War zum Zeitpunkt des Fahrens die Ampel auf Rot, wird die Kamera ausgelöst.

Die Wartung und Einstellung der Ampelanlage erfolgt aber unabhängig vom Messgerät. Daher kann nach einer Neueinstellung der Lichtphasen die Messung schon ausgelöst werden, obwohl die Ampel noch nicht auf Rot geschaltete hat. Dieses führt dazu, dass der Blitzer schon einen Rotlichtverstoß registriert, obwohl die Ampelanlage noch ein Fahren erlaubt. Besonders bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist dies der erste Ansatz, um die Messung in Frage zu stellen.

Die Kabel müssen außerdem genau und rissfrei in der Fahrbahn verlegt sein. Witterungsbedingungen, Bremsvorgänge, Schwertarnsporter oder LKw's sowie der allgemeine Verkehr führen aber sehr schnell zu ( wenn auch geringsten) Verschiebungen und kleinen Rissen. Diese genügen, um die Messung so zu beeinflussen, dass diese nicht mehr exakt mit der Taklung der Lichtsignalanlage übereinstimmt. Kann dieses nachgewiesen werden, ist die Messung zu verwerfen.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Registrierung des Verstoßes. Diese zeitliche Verzögerung kann zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung führen, wenn sich mehrer Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Gleichfalls werden die Wartungsintervalle nicht immer eingehalten, was einen Ablauf der Geräteeichung zur Folge haben kann. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert, was zumindest die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe wird dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Es erfolgt dann ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Bei Verfahren vor dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg war dies bisher immer der Fall.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Kiel und Berlin sowie in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




Foto(s): andreas junge

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