Geblitzt in Flensburg, Nordstraße, 100 m hinter Brücke Bismarckstraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Wird Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß an dieser Messstelle vorgeworfen, sind die Chancen sehr gut, den drohenden Strafen zu entgehen. Denn geblitzt wird hier mit einem mobilen Messgerät des Typs Poliscan Speed M1. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, aber zahllose Testreihen haben die Fehleranfälligkeit dieses Blitzers nachgewiesen.

Schon beim Aufbau können entscheidende Fehler entstehen. Werden vor der Inbetriebnahme die vorgeschriebenen Funktionstests nicht vollständig dokumentiert, liegt keine verwertbare Messung vor. Ist der Messwinkel nicht genau auf die Fahrbahnneigung eingestellt, werden automatisch überhöhte Geschwindigkeitswerte angezeigt.

Das Gerät arbeitet mit ausgestrahlten Laserimpulsen. Deren Aufweitung führt zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung. Das Ergebnis sind falsche Geschwindigkeitsangaben auf mindestens jedem zweiten Bußgeldbescheid. Der Blitzer hat außerdem Schwierigkeiten bei der Fahrzeugerfassung, sobald sich mehrere Autos in seinem  Erfassungsbereich befinden.

Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an dem Blitzer geschult wurden, ist die Messung ebenfalls zu verwerfen. Oft ist hier die Geräteeichung abgelaufen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge werter daher Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Seine Kanzlei hat Niederlassungen in Kiel, Berlin sowie in Cottbus. Die eventuelle örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Bisher wurden alle Verfahren vor dem Amtsgericht Flensburg eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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