Geblitzt in Flensburg, Schleswiger Straße, Ecke Gutenbergstr.- Bußgeld vermeiden!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 20 km/h überschritten haben?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. 

Soweit muss es aber nicht kommen, denn die Fehler des hier verwendeten mobilen Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Gemessen wird mit Hilfe von Laserstrahlen auf, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert werden. Regelmäßig kommt es aber dabei zu Ungenauigkeiten bei der Datenverarbeitung. Aus diesem Grund ist etwa die Hälfte aller Geschwindigkeitsangaben unzutreffend.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach dem eigentlichen Messvorgang. Hierdurch treten immer wieder Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Bei mehr als 50 % aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweiserhebungsverbot begründen.

Beim Aufbau des Blitzers wird nicht immer der Scanwinkel genau eingestellt, obwohl schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Fehlt in der Akte ein Nachweis, dass die Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung ebenfalls zu verwerfen.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Schon diese kleine und keinesfalls abschließende Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Im Gegenteil, vor dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg wurden bisher alle Verfahren eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


 


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