Geblitzt in Flensburg, Taruper Hauptstraße, Grundschule Adelby- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle Flensburg wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten?

Dann folgt innerhalb der nächsten zwei bis vier Wochen ein Bußgeldbescheid und dieser kann teuer werden.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Bei Wiederholungstätern wird sehr schnell der strafschärfende Vorsatz angenommen und Fahranfängern wird die Probezeit verlängert sowie die Teilnahme an kostenpflichtigen Aufbauseminaren vorgeschrieben. 

Aber soweit muss es nicht kommen. Denn gemessen wird hier mit einem mobilen Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed M1. Dessen Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messsystem ist einfach erklärt. Die Fahrzeuge werden von in einem Winkel von 45 Grad ausgesandten Laserimpulsen horizontal erfasst. Die Messstrecke beträgt dabei 20 bis 75 Meter. Die benötigte Fahrzeit wird dann durch die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die nach der Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom Blitzer wieder empfangen werden. Mittels dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Sobald der eingegebene Grenzwert überschritten ist, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Aber genau diese zeitliche Reihenfolge führt besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen zu Schwierigkeiten bei der korrekten Zuordnung. Häufig ist nicht ausreichend belegbar, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Die Länge der Messstrecke verursacht eine Auffächerung der Laserimpulse. Durch den entstehenden Signalkegel werden aber die reflektierten Strahlen verzerrt. Dies führt bei mindestens jeder zweiten Messung zu Geschwindigkeitsangaben, die mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit nicht übereinstimmen. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Von besonderer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte  Einstellung des Messwinkels. Dieser wird anhand des Abstandes des Blitzers zum Fahrbahnrand ermittelt. Hier geschehen die mit Abstand häufigsten Aufbaufehler, obwohl schon die geringe Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht ausführlich dokumentiert, liegt kein verwertbarer Messvorgang vor.

Die Messung wird ebenfalls verworfen, wenn sich in der Akte kein Nachweis  findet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Falls die Eichung des Gerätes abgelaufen ist, wird sogar die gesamte Messreihe verworfen und der Betroffene freigesprochen. 

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Kiel und Berlin sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung zu Flensburg ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Im Gegenteil, bisher wurden alle Verfahren vor dem Amtsgericht Flensburg eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema