Geblitzt in Geesthacht, B 404, Fahrtrichtung BAB 25, Geesthacht- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Herzogtum Lauenburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Bevor Sie sich mit einem Punkt oder einem Fahrverbot abfinden, lohnt es sich die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Fehlerquote liegt hier wegen der Unzuverlässigkeit des aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed weit über dem Durchschnitt. 

Schon das Messprinzip ist äußerst fehleranfällig. Laserimpulse erfassen die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Meter. In den Messbereich fahrende Autos reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit sein soll.

Aber die für eine Geschwindigkeitsmessung überlange Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und Veränderung der Messwerte. Dieser Funktionsfehler ist so häufig, dass allein wegen ihm etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch sind. Gleichfalls treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug von den Messstrahlen erfasst wurde. Der Messsensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn positioniert werden. Schon kleinste Ungenauigkeiten beim Aufbau führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, liegt ebenfalls keine verwertbare Messung vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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