Geblitzt in Hamburg, auf der BAB 25, im Bereich von km 1,7, Ende Lärmschutzwand, OT.-Nr. 612, i. R. Osten Hamburg!

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Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. Neben einem hohen Bußgeld beinhaltet die Strafe ab einer Überschreitung von 21 km/h mindestens einen Punkt und ab 31 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Aber dieses kann ein erfahrener Verteidiger für Sie abwehren. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen gerichtsbekannte Fehlerquellen und Schwachpunkte liefern dann die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Messsystem erfasst die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern. Diese Länge führt aber zu Verzerrung der ausgestrahlten Laserimpulse und dadurch beeinflussten Berechnung. Schon wegen dieses Serienfehlers ist die Hälfte aller Bescheide fehlerhaft. Die Ausrichtung des Messsensors muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn erfolgen. Oft erfolgt die Justierung aber nicht exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Außerdem treten bei Überholmanövern und dichtem Verkehr Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug die behauptete Geschindigkeit fuhr. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt oder sogar die gesamte Messreihe annulliert. Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann Ihr Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Messung geltend machen.

Schon diese sehr kleine Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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