Geblitzt in Hamburg, B 75, Höhe AS Neuland, i. R. Europabrücke-Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf? Bevor Sie ein eventuelles Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot akzeptieren, lohnt es sich den Vorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist nicht nur für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt, sondern auch der Hauptgrund, dass bezüglich dieser Messstelle überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Die Unzuverlässigkeit beruht zum größten Teil auf der Funktionsweise des Geräts. Es sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge zwischen 15 und 75 Meter erfassen. In den Messbereich fahrende Autos reflektieren diese und senden sie zu  dem Messgerät zurück. Dadurch werden Daten gewonnen, die eine Weg- Zeit- Berechnung ermöglichen. Deren Ergebnis ist dann die gefahrene Geschwindigkeit.

Aber durch die lange Messstrecke kommt es zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingte Störung der Datenerfassung tritt so häufig auf, dass schon allein aus diesem Grund etwa 50 % aller Messungen falsch sind. Außerdem muss der Messsensor immer exakt im rechten Winkel zu Fahrbahn positioniert werden. Oft geschehen aber beim Geräteaufbau Ungenauigkeiten, die immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führen. Befindet sich mehr als Fahrzeug im Messbereich kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer  Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Vorgeschrieben ist ein Schulung der Messbeamten an diesem Gerät. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen unzulässig gilt ebenfalls ein Beweisverwertungsverbot.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema