Geblitzt in Hamburg, Bramfelder Chaussee 423, Rtg. Bramfeld- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor? Dann lohnt sich, den drohenden Bußgeldbescheid mit Hilfe eines Verteidigers überprüfen zu lassen. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen Unzuverlässigkeit wurde in zahllosen Gerichtsverfahren nachgewiesen.

Dieser Blitzertyp sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern erfassen und von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt werden. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Ort- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon allein die Länge des gemessenen Straßenabschnitts führt zu einer Impulsauffächerung und damit verbunden zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Diese sind die Ursache, dass etwa jedes zweite Messergebnis fehlerbehaftet ist. Für eine korrekte Messung muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft treten aber Ungenauigkeiten auf, die automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führen. Besonders bei dichtem Verkehr treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf, d.h., der Bußgeldstelle ist dann im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Dies gilt auch, wenn beim Geräteaufbau nicht alle notwendigen Funktionstests durchgeführt wurden. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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