Geblitzt in Hamburg, Finkenwerder Straße, i. R. stadtauswärts- Fehler bei der Messung!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h? Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß innerorts teuer werden und ab 21 km/h Überschreitung droht ein Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Doch diese Folgen können Sie mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers verhindern. Denn dank der Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts des Typs PoliScan Speed ist die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich hoch.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Lasersignale erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren sie und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch kann die benötigte Fahrzeit bestimmt und die Geschwindigkeit berechnet werden. 

Aber schon die Länge der Messstrecke birgt die größte Fehlerquelle. Sie ruft Verzerrungen bei den Rückstrahlsignalen hervor, welche bei etwa jeder zweiten Messung zu falschen Ergebnissen führen. Außerdem ist hier der Messsensor nicht immer exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was schon bei den geringsten Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten mit der Objekterfassung kommen. Dann ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine kleine Aufzählung der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung im Einspruchsverfahren nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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