Geblitzt in Lehmkuhlen, OT Lepahn, Birkenweg 15, in Ri. Lebrade- Fehler bei der Messung!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Plön ein Geschwindigkeitsverstoß innerorts vorgeworfen, nämlich ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h? Die dann drohenden Strafen, etwa schon ein Punkt ab 21 km/h zu schnell,  können fast immer im Einspruchsverfahren verhindert werden. Hauptargument ist dann  die Ungenauigkeit und Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan FM 1. Diese ist schon in dessen Funktionsweise angelegt.

So führt die Länge der Messstrecke von bis zu 75 Metern dazu, dass  die Laserimpulse verzerrt vom Sensor registriert werden. Etwa bei der Hälfte aller Messungen führt dieser Serienfehler zu falschen Geschwindigkeitsanzeigen. Oft ist auch der Messsensor nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Die Kamera wird ausgelöst, sobald das Gerät eine überhöhte Geschwindigkeit registriert. Hierbei kommt es zu einer sehr geringen zeitlichen Verzögerung, die trotzdem Schwierigkeiten bei bei der Zuordnung verursacht, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Der Bußgeldstelle ist dann kein Nachweis möglich, dass tatsächlich das  Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Darüber hinaus haben Gerichte in der Vergangenheit Messungen vom PoliScan Speed aufgrund der Aufstellhöhe (AG Deggendorf vom 23.11.2016, Az.: 4 OWi 7 Js 11540/16) oder eines abweichenden Messbereiches für ungültig erklärt. So schreibt die staatliche Bauartzulassung vor, dass die Geschwindigkeitsberechnung auf Daten beruhen muss, die der PoliScan Speed im zulässigen Messbereich erhebt, was bei etwa 20 % der Messungen nicht der Fall ist.

Dies ist nur eine sehr kleine Aufzählung der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher zuerst Ihre Messakte aus und lässt dann ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung  nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die von ihm betreuten Verfahren werden überdurchschnittlich häufig eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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