Geblitzt in Norderstedt, B 432, Segeberger Chaussee, FR Bad Segeberg- Fehler bei der Messung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle Bad Segeberg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zum Vorwurf? Der Geschwindigkeitsverstoß ist innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und daher kann dieser Vorwurf nicht nur teuer werden. Ab 21 km/h zu schnell ist ein Punkt als Strafe vorgesehen und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich, wenn der Betroffene schon vorbelastet ist. Ab 31 km/h ist ein Monat vorgeschrieben, dazu zwei Punkte.

Aber soweit muss es nicht gekommen. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Unzuverlässigkeit ist der Hauptgrund, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Das Gerät misst mit Hilfe von Laserimpulsen, welche einen Messbereich von 75 Meter abdecken. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Aber schon die überlange Messstrecke ist eine der größten Fehlerquellen. Denn sie verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Impulse und dadurch auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Diese Datenverfälschung tritt so häufig auf, dass allein deswegen etwa jede zweite Messung falsch ist. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, hat dieser Blitzer Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Häufig ist der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Die Messung ist ebenfalls unverwertbar, wenn in der Akte ein Schulungsbachweis für das eingesetzte Messpersonal fehlt. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema