Geblitzt in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,375, Rtg. Flensburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten hätten?

Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß zwar teuer werden, ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen die drohenden Strafen aber ersparen.

Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen zahlreiche und gerichtsbekannte Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Auf einer Länge von 75 Metern tasten Laserstrahlen in einem rechten Winkel die Fahrbahn ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Gerät zurück. Dadurch kann die Fahrzeit für die Messstrecke bestimmt und letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet werden.

Aber durch die Länge der Messstrecke kommt es zu einer Aufweitung der Impulse. Der entstandene Signalpegel führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Das Ergebnis ist eine fehlerhafte Geschwindigkeitsberechnung. Aus diesem Grund wird bei etwa der Hälfte aller Bescheide eine falsche Geschwindigkeit angegeben. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Erst nach der Geschwindigkeitsberechnung wird die Kamera ausgelöst. Daher kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, sobald sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräts befinden.

Häufig werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten. Ist dann die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. 

Sehr häufig ist nach einer Wartung der Messwinkel verstellt. Dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Fehlt in der Akte ein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerät geschult wurden, kann die Messung ebenfalls keinen Bestand haben.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Fallakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas Junge

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