Geblitzt in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,375, Rtg. Flensburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird in einem Anhörungsbogen das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß zwar teuer werden, aber hier stehen die Chancen für den Erfolg Ihres Einspruchs sehr gut.

Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Fehleranfälligkeit ist seit Jahren gerichtsbekannt und durch zahlreiche Testreihen nachgewiesen.

Dieser Blitzertyp sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Dadurch kann die Zeit bestimmt werden, die zum Durchfahren der Messstrecke benötigt wird. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. 

Aber dieses auf den ersten Blick einfache System hat eklatante Schwächen. Die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit einer Verfälschung der Geschwindigkeitsberechnung. Allein aus diesem Grund werden bei etwa jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Insbesondere bei Kolonnenfahrten kommt es dazu, dass mehrere Fahrzeuge vom Gerät erfasst werden. Dann ist aber der Bußgeldstelle keine sichere Zuordnung möglich, bei welchem Auto die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist der Messwinkel nicht exakt auf 90 Grad eingestellt, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerätetyp geschult wurden, darf die Messung nicht verwertet werden. Auch wenn die Geräteeichung abgelaufen oder ungültig ist, wird die Messung verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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