Geblitzt in Stadt Flensburg, Ballastbrücke, ggü. Nr. 20, FR Zentrum- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Flensburg erhalten? Dann kann das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h teure Folgen haben. Neben einem hohen Bußgeld droht aber einer Überschreitung um 21 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Aber dies muss nicht zwingend sein. Denn ein Einspruch hat bei dieser Messstelle sehr gute Erfolgsaussichten. Denn aufgebaut ist ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist in Schleswig- Holstein zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Zahllose Testserien und Gerichtsverfahren haben aber dessen Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Es werden Lasersignale ausgesandt, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit sein soll.

Jedoch führt allein schon die Länge der Messstrecke zu einer Signalauffächerung und damit verbunden zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Schon wegen diesem Serienfehler werden auf der etwa der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Außerdem muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist die Justierung nicht exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Dieses Messsystem hat außerdem bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Häufig fehlt in der Messakte auch ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden. In diesen Fällen kann Ihr Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Oft ist hier auch die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Bisher wurde alle von ihm betreuten Verfahren von dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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