Geblitzt? Lasermessung könnte unzulänglich gewesen sein

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Wenn Ihnen ein Tempoverstoß vorgeworfen wird, wurden vorher meist Ihre Geschwindigkeit mit einem Messgerät gemessen. In der Regel sind dies Lasermessgeräte. Es gibt dabei unterschiedliche Geräte für die Lasermessung: 

  • fest installierte Lasergeräte („Starenkästen“ oder dergleichen), 
  • mobile Lasergeräte (die als Kasten am Wegesrand stehen) oder 
  • Hand-Laser, die vom Messbeamten in der Hand gehalten auf das Fahrzeug gerichtet werden („Laser-Pistole“).

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands hat vor Kurzem die Verurteilung eines Autofahrers wegen eines Tempoverstoßes aufgehoben, weil nach seiner Ansicht die Geschwindigkeitsmessung mit einer verbreiteten Geräteart im Streitfall nicht verwertbar ist. 

Dabei geht es insbesondere um die sogenannten Rohmessdaten. Das sind Daten, die das Lasergerät neben der gemessenen Geschwindigkeit erfasst. Also zum Beispiel die Entfernung zwischen Laserpistole und gemessenem Fahrzeug. 

Diese Daten sind insbesondere bei bestimmten Geräten sehr wichtig, weil es bei ihnen ab einer bestimmten Entfernung zwischen Laserpistole und Fahrzeug zu erheblichen Abweichungen kommen kann. Will man nun also die Richtigkeit der entsprechenden Messung überprüfen, muss man die Möglichkeit haben, diese Daten ins Verhältnis zu setzen.

Häufig ist es so, dass ein einzelner Messbeamter mit der Laserpistole auf den ihm entgegenkommenden Verkehr zielt und dann das Ergebnis seiner Geschwindigkeitsmessung einspeichert oder sogar nur einem weiteren Beamten per Funk durchgibt, der dann den entsprechenden Fahrer aus dem Verkehr herauswinkt.

Das Messgerät speichert dann aber nicht ab, wie weit das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Messung entfernt war. Ebenso speichert es auch andere Daten nicht ab, die für eine Überprüfung des Messverfahrens erforderlich wären. Weil dem Fahrer (bzw. seinem Anwalt) so also die Möglichkeit der Nachprüfung der Nachprüfung fehlt, hat der Verfassungsgerichtshof dies in seinem Urteil bemängelt.

Die Entscheidung dieses hohen Gerichts wirkt sich nun auch auf andere Gerichte aus, die gleichartig entscheiden müssen.

Es lohnt sich also häufig durchaus, die vorgenommene Messung zu bezweifeln und mindestens zu überprüfen, ob die Messdaten richtig erfasst worden sind.

Gern prüfe ich Ihre Fallkonstellation und Ihre Erfolgsaussichten.


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