Geblitzt mit Firmenwagen oder Familienauto? Wie reagiert man am besten auf einen Zeugenfragebogen?

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz


Zahlreiche Verkehrsteilnehmer nutzen ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Fahrzeug, andere teilen ihren PKW mit der ganzen Familie, z.B. mit dem Ehepartner und erwachsenen Kindern. Wird dann nicht der Halter des Fahrzeugs geblitzt, weil man mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, drn zulässigen Abstand unterschritten oder eine rote Ampel überfahren hat, verschickt die Bußgeldbehörde einen Zeugenfragebogen.


Reaktionsmöglichkeiten für den Arbeitgeber

Dieser Zeugenfragebogen erreicht über den Briefkasten des Arbeitgebers oder des Halters dann den tatsächlichen Fahrer. 

Der Arbeitgeber hat in der Regel kein Interesse daran, dass die Polizei bei ihm vorstellig wird, um den Fahrer zu ermitteln oder eine bei Nichtbeantwortung drohende und überaus lästige Fahrtenbuchauflage aufgebrummt zu bekommen und den Zeugenfragebogen deshalb ausfüllen wollen.

Allerdings sollte der Betroffene darauf hinwirken, dass der Arbeitgeber nur die Pflichtangaben tätigt und insbesondere nicht angeben, wer den Verstoß begangen hat, sondern nur, an wen er den PKW zur Zeit des Verstoßes überlassen hat und dessen Adresse angegeben.

Dies reicht, um den Zeugenpflichten zu genügen und beeinträchtigt die Verteidigung im folgenden Bußgeldverfahren nicht.


Reaktionsmöglichkeiten in der Familie: Zeugnisverweigerungsrecht

Familienangehörige sollen sich nicht gegenseitig belasten müssen, weshalb ihnen § 52 Abs. 1 StPO das Recht gibt, zu schweigen:

"Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

 

der Verlobte des Beschuldigten;2.der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;2a.der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;3.wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war."


Nach Zeugnisverweigerung wird weiter ermittelt 

Wenn das Zeugnis verweigert worden ist, wird in der Regel im familiären Umfeld des Halters ermittelt, schließlich handelt es sich meist um einen überschaubaren Personenkreis. Daher dürfte die Polizei an der Haustür erscheinen, um Fotos abzugleichen, mitunter werden auch Nachbarn informatorisch befragt. 


Gelingt es den Behörden nicht, de Fahrer zu ermitteln, tritt entweder Verjährung ein oder das Verfahren wird eingestellt, ansonsten wird das reguläre Bußgeldverfahren in Gang gesetzt.


Der Betroffene sollte frühestmöglich einen Verteidiger hinzuziehen,um seine Rechte zu wahren.


Als erfahrener und bundesweit tätiger Verteidiger in Bußgeldsachen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!











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