Geblitzt: Schuby, OT Neukrug, Schleswiger Straße B 201, FR Husum, Höhe Einmündung zur B 76, Richtung Eckernförde!

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Sie sind hier vom Blitzer erfasst worden und Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen? Akzeptieren Sie die Ihnen drohenden Strafen nicht zu schnell, denn die Überprüfung durch einen erfahrenen Verteidiger hat meist die Verfahrenseinstellung zur Folge. Der Hauptgrund ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den Fahrzeugen im Messbereich reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für die Strecke benötigten Fahrzeit. Danach wird mit Hilfe einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt.

Jedoch ist die Messstrecke unverhältnismäßig lang, was zu einer Signalauffächerung und damit verbunden auch zu einer Verzerrung der Rücstrahlsignale führt. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so stark und häufig, dass schon aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Oft ist auch der Messsensor nicht genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Sobald sich mehrere Fahrzeuge zeitgleich im Messbereich befinden, können Schwierigkeiten bei der Datenzuordnung auftreten. Dann ist nicht sicher, nachweisbar, bei welchem Messobjekt die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist auch die Messakte unvollständig, zum Beispiel wegen des Fehlens eines Schulungsnachweises für das eingesetzte Messpersonal. In diesen Fällen kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung erloschen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die Einstellungsquote in den von ihm betreuten Bußgeldverfahren liegt weit über dem Durchschnitt!

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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