Gefälschter Impfpass und Impfnachweis - Rechtslage, Strafen und Verteidigungsstrategien

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Seitdem Impfzertifikate zu einer Impfung gegen Covid-19 für viele Bereiche des öffentlichen Lebens notwendig sind, sind vermehrt gefälschte Impfausweise im Umlauf. Strafen drohten lange Zeit wegen einer Gesetzeslücke nicht. Doch durch die Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) zum 24.11.2021 sieht die rechtliche Lage beim Fälschen oder schon dem Besitz eines gefälschten Impfpasses anders aus. 

Strafbarkeitslücken bei gefälschten Impfpässen – das galt lange Zeit

Bisher war gem. § 277 StGB (alte Fassung) nur das Herstellen oder Gebrauchen eines falschen Gesundheitszeugnisses strafbar, wenn man es zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften verwendete. Der Impfpass ist ein solches Gesundheitszeugnis. Allerdings war der Einsatz von gefälschten Impfnachweisen in Restaurants, Bars und ähnlichen Einrichtungen straffrei, da es sich hierbei nicht um Behörden handelt.

Auch die Vorlage eines gefälschten Impfheftes (Blankett-Impfausweis) bei der Apotheke zur Erlangung des digitalen Covid-Zertifikats war straffrei. Denn Blankett-Impfausweise sind keine Gesundheitszeugnisse (OLG Bamberg, 17.01.2022 – 1 Ws 732-733/21). Zudem ist auch eine Apotheke keine Behörde.

Bei Apothekern und Ärzten war die Rechtslage hingegen schon vor der Gesetzesänderung klar: Stellten diese wissentlich einen gefälschten Impfpass aus, war das bereits nach früherer Rechtslage strafbar.

Das hat sich bei der Strafbarkeit von Impfpass-Fälschungen geändert

Seit dem 24.11.2021 macht sich derjenige, der einen gefälschten Impfpass herstellt, mit einem solchen handelt, diesen kauft, besitzt, einer anderen Person überlässt oder im täglichen Leben nutzt, strafbar. Dabei drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Damit sind insbesondere das Vorlegen eines gefälschten Impfheftes (Blankett-Impfausweis) bei der Apotheke oder das Bestellen eines gefälschten Impfzertifikats im Internet sowie das Vorzeigen eines gefälschten Impfnachweises im Restaurant strafbar.

Im Detail sind je nach Einzelfall folgende Straftatbestände erfüllt:

  • Vorbereitung der Herstellung unrichtiger Impfausweise, § 275 StGB
  • Urkundenfälschung, § 275 StGB
  • Unbefugtes Ausstellen und Nutzen von Gesundheitszeugnissen, §§ 277 StGB
  • Missbrauch von Ausweispapieren, § 281 StGB

Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Staatsanwaltschaft und Polizei in diesen Fällen derzeit hart durchgreifen. Insbesondere ordnen die Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht eines gefälschten Impfpasses schnell Durchsuchungen der Wohnung an. Das geht allerdings in vielen Fällen zu weit, weshalb es sinnvoll ist, als Betroffener so früh wie möglich einen Strafverteidiger hinzuziehen. Als Experten im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen in diesen Fällen zur Seite und entwickeln die ideale Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall. 

Ist eine rückwirkende Bestrafung zu befürchten?

Aktuell laufen einige Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfnachweise. Das Gesetz wurde vom Bundestag am 24.11.2021 rechtskräftig verabschiedet. Das bedeutet, dass sich die Strafbarkeit von Impfpassfälschungen, die vor der Gesetzesänderung begangen wurden, nach der alten Rechtslage richten und damit (in der Regel) straffrei sind. Laufende Ermittlungsverfahren müssten daher eingestellt werden. Es ist leider noch nicht absehbar, ob Staatsanwaltschaften und Gerichte das konsequent umsetzen. Sie sollten sich daher in jedem Fall anwaltlich verteidigen lassen.  Mit unserer jahrelangen Erfahrung als Strafverteidiger und besonders in Fällen gefälschter Impfzertifikate sind wir stets der richtige Ansprechpartner. Zögern Sie nicht, uns jederzeit zu kontaktieren.  

Fazit

Durch die Gesetzesänderung können hohe Strafen drohen. Die Bestimmung des Strafmaßes kann in Zukunft Schwierigkeiten bereiten, da es sich bei gefälschten Impfpässen je nach Einzelfall um eine Urkundenfälschung oder die Fälschung eines Gesundheitszeugnisses handeln kann. Die Bestrafung als Urkundenfälschung kann dabei deutlich härter ausfallen.  

Sollte derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen Sie laufen oder befürchten Sie ein solches, beachten Sie bitte: Sie sollten unter keinen Umständen Angaben zu den Tatvorwürfen machen. Wenden Sie sich stattdessen zeitnah an uns, damit wir gemeinsam die richtige Verteidigungstaktik erarbeiten können. Die Kanzlei Kupka & Stillfried steht Ihnen gerne zur Seite.

Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/@markus-winkler-1430818

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