Geld bei Lottohelden.de gewonnen – Vorladung wegen illegalen Glücksspiels erhalten

  • 3 Minuten Lesezeit

Glück im Spiel – Pech mit der Polizei. Mandanten, die auf Seiten wie Lottohelden.de, Lottoland.com, oder Multilotto.com gespielt und gewonnen haben, erhalten Vorladungen der Polizei und werden des illegalen Glücksspiels verdächtigt. Hier sind 8 wichtigsten Punkte, die die Betroffenen wissen sollten.


1. Was hat Lottohelden.de mit illegalem Glücksspiel zu tun?


Die Seite Lottohelden.de wirkt auf den ersten Blick nicht anders als die Seiten anderer Glücksspielanbieter. Bei dem Anbieter handelt es sich dennoch um eine sog. schwarze Lotterie, da sie über keine behördliche Genehmigung verfügt, öffentlich Glücksspiel zu veranstalten. Ohne die erforderliche behördliche Genehmigung ist das angebotene Glücksspiel illegal.


2. Was sind schwarze Lotterien?


Die Verbraucherzentralen warnen derzeit vor sog. schwarzen Lotterien, die über keine Genehmigung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verfügen und dennoch Glücksspiele veranstalten oder vermitteln. Oft sitzen die Anbieter im Ausland und bieten ihre Dienste online an. Der Unterschied zu legalen Anbietern liegt darin, dass die Kunden von schwarzen Lotterien keinen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung von Gewinnen haben.


3. Wie kann ich prüfen, ob Anbieter genehmigt sind oder nicht?


Es ist für Kunden nur schwer zu prüfen, ob die Anbieter über eine behördliche Genehmigung verfügen. Von der Gestaltung der Website her unterscheiden sie sich nicht von legalen Anbietern. Achten Sie stets darauf, ob auf der Seite ein Impressum vorhanden ist und sehen sie nach, mit welcher Firma Sie es genau zu tun haben.


Wenn Sie sicher gehen wollen, können Sie auch nachsehen, ob der Anbieter auf der Whitelist der GGL zu finden ist. Auf der Whitelist sind alle Anbieter eingetragen, die über eine Erlaubnis der GGL verfügen.


4. Warum erhalte ich gerade nach einer Auszahlung Post von der Polizei?


Der Grund warum Sie gerade nach einem Gewinn von der Polizei erhalten, liegt darin, dass Ihre Bank die Gewinnausschüttung sieht und gesetzlich verpflichtet ist, diese den Ermittlungsbehörden zu melden. Erst durch die Meldung der Bank erhalten die Ermittlungsbehörden also Kenntnis davon, dass Sie Gewinne aus illegalem Glücksspiel erzielt haben.


5. Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich eine Vorladung erhalten habe?


Wenn Sie ein Vorladungsschreiben oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben, haben Sie als Beschuldigter das Recht zu schweigen. Aus anwaltlicher Sicht rate ich immer dazu zunächst Akteneinsicht zu beantragen, um zu wissen welche Beweismittel der Staatsanwaltschaft vorliegen. Akteneinsicht können Sie am einfachsten über einen Strafverteidiger oder Onlinedienste wie Einfach-Akteneinsicht.de beantragen.


Wenn man nun den Inhalt die Akte kennt, kann man im zweiten Schritt entscheiden, wie die weitere Strategie aussieht und ob ggf. eine Stellungnahme zum Sachverhalt vorteilhaft ist.


6. Welche Strafen können mir drohen?


Die Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel kann nach § 285 StGB zu einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen führen. Dabei wird jeder Tag an dem Sie spielen jedoch als eigene Tat gewertet, so dass im Ergebnis auch höhere Strafen für Personen in Betracht kommen, die wiederholt gespielt haben.


7. Wie sind die Erfolgsaussichten sich gegen den Vorwurf zu verteidigen?


Grundsätzlich bestehen in Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Teilnahme an illegalem Glücksspiel gute Verteidigungsansätze. Denn insbesondere wenn den Ermittlungsbehörden nur die Mitteilung der Bank vorliegt, dass Gewinne aus illegalen Glücksspiel ausgezahlt wurden, kann hierdurch nicht zweifelsfrei die Täterschaft nachgewiesen werden.


Zudem erfordert die Strafbarkeit stets ein vorsätzliches Handeln, wobei der Vorsatz auch darauf bezogen sein muss, dass der Anbieter über keine behördliche Erlaubnis verfügt. Bei Anbietern wie Lottohelden.de kann dies aber nicht ohne weiteres angenommen werden.


8. Kann ich von Lottohelden.de und anderen illegalen Anbietern mein Geld zurück erhalten?


Wenn Sie an illegalen Online-Glücksspiel teilgenommen und Verluste gemacht haben, können Sie die Verluste grundsätzlich nach dem sog. TIPICO-Urteil (OLG Düsseldorf, Az I-22 U 57/23) vom Anbieter zurückfordern. Die Inanspruchnahme von ausländischen Anbietern ist aber regelmäßig kompliziert. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Gerne können Sie sich direkt an mich wenden und die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall prüfen lassen.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Heiko Löw

Beiträge zum Thema