Geld im Online Casino verspielt? Dann holen Sie Ihr Geld zurück!

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Worum geht es? 

Vor dem 1. Juli 2021 war gemäß § 4 Abs. 4 des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV, alte Fassung) die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele verboten. 

Die meisten Online-Casinos haben gegen diese Verbotsnorm verstoßen. Ein solcher Verstoß führt gemäß § 134 BGB i.V.m. § § 4 Abs. 4 GlüStV (alte Fassung) zur Nichtigkeit des Vertrags über die Teilnahme am Online-Glückspiel. 

Was heißt dies konkret für mich? 

Wenn ein Vertrag nichtig ist, hat das Online Casino keinen Anspruch auf Zahlung. Sollten Beträge – wie in den meisten Fällen - hingegen schon gezahlt worden sein, entsteht ein Anspruch auf Rückzahlung der Verluste. 

Diese Rechtsauffassung haben bereits zahlreiche Landgerichte und sogar bereits einige Oberlandesgerichte bestätigt. Das Oberlandesgericht Hamm hat erst kürzlich in einem Fall entschieden, dass Prozesskostenhilfe vom Staat gewährt werden muss, da das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 12.11.2021 - Az.: I-12 W 13/21).

Achtung: Ein solcher Rückzahlungsanspruch entsteht übrigens auch, wenn Sie bereits seit Jahren an Online-Glückspielen teilnehmen. So hat das eben zitierte Oberlandesgericht Hamm klargestellt, dass ein solcher Rückzahlungsanspruch trotz jahrelanger Teilnahme an Online-Glücksspielen nicht rechtsmissbräuchlich ist. 

Zögern Sie daher nicht und vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Erstberatung. Es laufen Verjährungsfristen! 

Wir stehen an Ihrer Seite.

In Düsseldorf und bundesweit. 

Lams & Vesper Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

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