Geld zurück beim Online-Coaching-Vertrag?

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Online-Coaching-Verträge erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Nicht immer erfüllen sich jedoch die damit verbundenen Erwartungen.

In vielen Fällen sind Online-Coaching-Verträge nichtig, widerrufbar oder anfechtbar. 

In diesen Fällen können Sie Ihre Zahlungen vollständig zurückfordern. 

Es gibt jedoch auch Entscheidungen zugunsten der Coaches.

Fernuterrichtsschutzgesetz (FernUSG)

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 01.08.2024,  4 U 101/24) und des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 01.03.2023, 3 U 85/22 und Urteil vom 30.10.2024, 13 U 20/24) sowie zahlreicher Amts- und Landgerichte bedarf es einer Erlaubnis nach  § 12 Abs. 1 FernUSG.  

Nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer können sich auf die Nichtigkeit des Vertrages berufen.

Sittenwidrigkeit und Wucher

Online-Coaching-Verträge können zudem sittenwidrig sein, wenn die Vergütung in keinem angemessenen Verhältnis zu der erbrachten Gegenleistung steht,  z. B. LG Stade, Urteil vom 18.08.2022, Az. 3 O 522/22.  Besteht ein „besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“ , liegt Wucher vor.

Anfechtung und Widerruf

Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Erfolgt die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß, kann der Widerruf auch später ausgeübt werden, etwa Landgericht Leipzig, Urteil vom 01.03.2023, 05 O 1598/22.  

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums kommt ebenfalls in Betracht.

Entscheidungen zugunsten der Coaches

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hält in seinem Urteil vom 20.02.2024, 10 U 44/23, das FernUSG für nicht anwendbar, nachdem die Vorinstanz (LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, 304 O 277/22)  noch anders entschieden hatte. Die Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg teilt auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Urteil vom 05.07.2024, 19 U 65/24) und das Landgericht München (Endurteil vom 12. Februar 2024, 29 O 12157/23).

Kostenlose Online-Ersteinschätzung

Es kommt daher immer auf den Einzelfall und den konkreten Inhalt des Vertrages an.

Gerne prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen in Ihrem konkreten Fall.

Übermitteln Sie uns hierfür einfach online Ihre Unterlagen.


Foto(s): pexels.com

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