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Geldstrafe für Bankkunden: Hilfsbedürftigen Rentner liegen lassen ist kein Kavaliersdelikt

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Statt einem am Boden liegenden alten Herren zu helfen, stiegen vier Kunden einer Bank einfach über den Mann drüber, um ihre Bankgeschäfte zu erledigen. Vor dem Amtsgericht Essen-Borbeck mussten sich drei von ihnen heute strafrechtlich dafür verantworten, denn unterlassene Hilfeleistung ist keine Bagatelle. 

Am Tag der deutschen Einheit stürzte ein älterer Herr in einer Bankfiliale mehrfach und blieb schließlich bewusstlos am Boden liegen. Die Überwachungskameras der Bank zeichneten auf, wie vier Kunden einen großen Bogen um den schwer verletzten Mann machten oder über ihn drüberstiegen, um an den Geldautomaten zu gelangen. Ohne Hilfe zu rufen, verließen sie die Bankfiliale wieder. Erst der fünfte Bankkunde alarmierte den Notruf und wartete bei dem Mann auf das Eintreffen der Rettungskräfte. Wenige Tage später starb der Mann im Krankenhaus.

Mangelnde Zivilcourage kann strafbar sein

Zwar wurde in einem späteren Gutachten festgestellt, dass der Mann auch bei sofortiger Hilfe verstorben wäre. Dennoch zeigt der Fall auf erschreckende Weise, wie gleichgültig und ignorant die Gesellschaft an vielen Stellen geworden ist. Trotzdem sind „Wegschauen“ und mangelnde Zivilcourage in Deutschland keine Kavaliersdelikte, sondern können unter Umständen als unterlassene Hilfeleistung mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Was bedeutet unterlassene Hilfeleistung? 

In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht, anderen Menschen in erkennbaren Notsituationen Hilfe zu leisten. Dabei spielt es keine Rolle, wie gut oder schlecht man sich mit Erster Hilfe auskennt. Das Mindeste, was man – gerade in der heutigen Zeit, in der kaum noch jemand ohne Handy das Haus verlässt – tun kann, ist Hilfe rufen. Die Polizei und Rettung zu verständigen ist kein großer Aufwand und grundsätzlich zumutbar. Tut man es nicht, macht man sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, denn § 323c Strafgesetzbuch (StGB) stellt die Nichthilfeleistung unter Strafe, wenn die Hilfeleistung erforderlich und zumutbar gewesen ist. Mehr Informationen zum Thema unterlassene Hilfeleistung und den Fragen, wann man wie helfen muss, finden Sie in unserem Rechtstipp "Unterlassene Hilfeleistung & Unfallflucht: Erste Hilfe kann Leben retten!"

Bezogen auf den Rentner wären die vier Bankkunden damit verpflichtet gewesen, den Notruf zu alarmieren und bis zu dessen Eintreffen bei dem bewusstlosen Mann zu bleiben.

Wie hat das Gericht entschieden? 

Das Gericht verhängte gegen die heute angeklagten drei Kunden der Bank Geldstrafen zwischen 2400 Euro und 3600 Euro. Ihre Aussagen, sie hätten den hilfsbedürftigen Rentner irrtümlich für einen schlafenden Obdachlosen gehalten, überzeugten die Richter nicht. Die Bilder aus der Überwachungskamera belegten, dass die drei angeklagten Bankkunden keine Hilfe holen wollten und der am Boden liegende Rentner ihnen vollkommen gleichgültig war. Der vierte Bankkunde musste sich heute nicht strafrechtlich verantworten, da noch geprüft wird, ob er verhandlungsfähig ist.

Foto(s): fotolia.com

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