​Geldwäsche Erfahrungen: Was passiert bei Verdacht auf Geldwäsche, z.B. einem Finanzagenten oder Minijobber?

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Es ist überraschend einfach, sich als Finanzagent strafbar zu machen, wenn man Gelder weiterleitet. Oftmals werden Personen unwissentlich in betrügerische Aktivitäten verwickelt, indem sie Gelder im Auftrag Dritter überweisen oder Bargeldtransaktionen durchführen. Diese sogenannten "Geldkurierdienste" können Teil von Geldwäsche- oder Betrugsschemata sein, bei denen illegale Gelder transferiert werden, um ihre Herkunft zu verschleiern oder unrechtmäßige Transaktionen zu verdecken.

Indem man sich als Mittelsmann in solchen Transaktionen engagiert, kann man leicht gegen Geldwäschegesetze, u.a. das GwG oder § 261 StGB, verstoßen, ohne es zu merken. Selbst wenn man nicht aktiv an der Geldwäsche beteiligt ist, kann allein die Weiterleitung von Geldern aus fragwürdiger oder unbekannter Herkunft strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Strafen für Geldwäsche sind oft drakonisch und reichen von hohen Geldbußen bis hin zu langjährigen Haftstrafen.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sich bewusst zu sein, mit wem man Geschäfte macht und welche Art von Transaktionen man durchführt. Jeder, der Geld weiterleitet, sollte sich über die Quelle und den Zweck der Gelder informieren und bei verdächtigen Aktivitäten unverzüglich die Behörden informieren, um sich selbst vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen und zur Bekämpfung von Finanzkriminalität beizutragen.

Warum eine Rückzahlung bei Krypto-Betrug und Broker-Betrug eine Falle sein kann

Vorsicht bei Krypto-Betrug: Häufig lassen sich Opfer von Broker-Betrug oder Krypto-Betrug darauf ein, von den Tätern vermeintliche Rückzahlungen oder lang ersehnte Auszahlungen zu erhalten. Die Täter sind nicht etwa gutherzig, sondern verfolgen ganz andere Ziele: Nach der Auszahlung geringwertiger Beträge überreden sie ihr Opfer, einen Teil davon wieder zu "investieren". Das kann fatal sein - denn auf diese Weise werden Gelder durch das Opfer an Dritter weitergeleitet. Das Opfer macht sich ggf. dann auch noch selbst zur Zielscheibe der Behörden. 


Konsequenzen des Geldwäscheverdachts:

Bei Verdacht auf Geldwäsche kann eine Sperrung des Bankkontos auf Anordnung der Ermittlungsbehörden oder auf Initiative der Bank erfolgen. Ein Finanzinstitut ist verpflichtet, verdächtige Fälle unverzüglich den Behörden zu melden.

Eine Auszahlung oder Überweisung von dem betroffenen Konto ist erst möglich, nachdem die Financial Intelligence Unit ("FIU") oder die Staatsanwaltschaft grünes Licht gegeben haben oder wenn innerhalb von drei Werktagen nach Übermittlung des Verdachtsberichts keine Transaktionsuntersagung erfolgt ist (die Frist beginnt mit dem Eingang des Verdachtsberichts). Der Gesetzgeber lässt jedoch offen, unter welchen Umständen das Konto über die dreitägige Frist hinaus gesperrt bleiben darf.

In der Praxis ist zu beobachten, dass Banken selbst bei vermeintlich unbedeutenden Fällen und kleinen Geldbeträgen Verdacht auf Geldwäsche oder Steuerhinterziehung hegen und die Behörden informieren. Banken und Finanzdienstleister müssen sich dabei oft keine Sorgen um Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Transaktionen machen (vgl. § 48 GwG).

Eine Kontosperrung kann auch erfolgen, wenn jemand Buchungen auf ein Konto unter einem falschen Namen, z.B. im Zusammenhang mit Identitätsdiebstahl, vornimmt (vgl. § 154 Abs. 3 AO).

Es sind uns einige Fälle bekannt, in denen Banken sogar die gesamte Kundenbeziehung beendet haben. Dann werden alle Bankkontenverträge gekündigt

Auch wenn sich der Sachverhalt in vielen Fällen schnell aufklärt, hinterlässt der Verdacht seine Spuren. Das Finanzamt reagiert in der Regel auf solche Meldungen, was zu Betriebsprüfungen oder Steuerstrafverfahren führen kann.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Geldwäsche?


Gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) drohen bei Geldwäsche verschiedene Strafen, die je nach Schwere der Tat variieren können. Die wichtigsten Strafandrohungen sind:

  1. Freiheitsstrafe: Geldwäsche kann mit Freiheitsstrafen geahndet werden, die in der Regel mehrere Jahre betragen können. In besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren. Die genaue Dauer der Freiheitsstrafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der gewaschenen Gelder und die Beteiligung des Täters an der Tat.

  2. Geldstrafe: Neben Freiheitsstrafen kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe der Geldstrafe wird ebenfalls von den Umständen des Falls bestimmt.

  3. Einziehung von Vermögenswerten: Im Rahmen des Strafverfahrens können Vermögenswerte, die aus der Geldwäsche stammen oder dazu verwendet wurden, eingezogen werden. Dies kann bedeuten, dass unrechtmäßig erlangtes Vermögen den Opfern oder staatlichen Institutionen zurückgegeben wird.

  4. Berufsverbot: Bei bestimmten Berufen, insbesondere solchen im Finanz- und Bankensektor, kann eine Verurteilung wegen Geldwäsche auch ein Berufsverbot nach sich ziehen.

Haben Sie Fragen zum Thema Geldwäscheverdacht? Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf. 

Foto(s): Kryptobetrugshilfe

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