Gemstone Holdings – Vorsicht geboten

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Auf gemstone-holdings.com wird Anlegern dargestellt, dass man Differenzkontrakten (Contract for Difference -CFD´s) auf einige Basiswerte, wie etwa Aktien, Indizes, handeln sowie Forex-Geschäfte ausführen kann.

Auf der Webseite wird ausgeführt, dass seit der Gründung im Jahr 2010 Millionen von Händlern Gemstone Holdings als ihren vertrauenswürdigen Handelspartner gewählt hätten und jeden Tag Tausende neuer Händler hinzukämen.

Weiter wird beschrieben, dass man als Unternehmen gewachsen sei, indem man jedem Händler mit einem Höchstmaß an Integrität und Professionalität zur Seite steht und man jedem die Möglichkeit geben würde zu wachsen und man kostenlose Seminare, Lektionen, Lehrmaterialien und tägliche Berichte, Neuigkeiten und Updates erhalten würde und einem das Kundendienstteam rund um die Uhr bei der Lösung aller Probleme, die man hat, helfen würde und man Lösungen anbieten würde, die einem profitable Ergebnisse bringen würden.

Aspekte zur Vorsicht bei Gemstone Holdings

Soweit auf der Homepage damit geworben wird, dass Gemstone Holdings im Jahre 2010 gegründet worden sei, existiert die Internetseite nach unseren Recherchen erst seit 2023.

Ein Impressum sucht man auf der Homepage ebenfalls vergeblich, so dass nicht deutlich wird, wer die Betreibergesellschaft der Plattform ist.

Als Hauptsitz wird eine Adresse in Zürich, in der Schweiz, angegebenen sowie eine weitere Adresse einer Rechtsabteilung in Großbritannien und Gemstone Holdings soll auf den Seychellen registriert sein.

Das Anbieten von Differenzkontrakten oder auch Forex-Geschäften gegenüber deutschen Anleger ist eine Wertpapierdienstleistung. Nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) muss ein Anbieter aber dafür eine Erlaubnis der deutschen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin), haben.

Gemstone Holdings hat aber keine entsprechende Genehmigung.

Auch ist, soweit als Hauptsitz eine Adresse in der Schweiz angegeben ist, keine Regulierung oder Aufsicht durch die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) ersichtlich.

Auch gibt es im Internet bereits einige Warnungen vor Anlagen über gemstone-holdings.com.

Anleger sollten daher Vorsicht walten lassen. So warnen auch nicht nur die BaFin, sondern auch verschiedene Polizeibehörden in Deutschland Anleger, regelmäßig sehr vorsichtig zu sein, um nicht durch Angebote von unseriösen Handelsplattformen betrügerisch geschädigt zu werden.

Handelsempfehlungen für Anleger von Gemstone Holdings

Haben Sie Überweisungen für Anlagen bei Gemstone Holdings getätigt und treten Schwierigkeiten auf, lassen Sie sich zeitnah anwaltlich beraten und kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die Sie zu Ihren rechtlichen Optionen berät und Ihnen dabei hilft, Kapital wieder zu realisieren.

Handelsbedarf besteht vor allem dann, wenn Sie trotz im Handelskonto ausgewiesener Gewinne keine Auszahlungen erhalten oder Sie zu weiteren Einzahlungen für angeblich notwendige Steuern, Liquiditätsnachweise oder Gebühren, aufgefordert werden.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 24.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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