Generali verkauft 4 Millionen Lebensversicherungen an ausländischen Investor

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz „BaFin“, hat unlängst den Verkauf des Lebensversicherers Generali Leben an den professionellen Abwickler „Viridium“ genehmigt.

Das Problem:

Damit liegt die Altersvorsorge von weiteren rund vier Millionen Deutschen künftig in den Händen eines ausländischen Finanzinvestors: Viridium ist eine Tochtergesellschaft des britischen Private-Equity-Unternehmens Cinven. Die Sorge, mit der viele Versicherte diese Entwicklung beobachten, ist berechtigt. Es steht zu befürchten, dass die Investoren ihr Augenmerk auf eine möglichst große eigene Rendite legen werden und die ohnehin sehr geringen Renditeerwartungen der Anleger weiter schrumpfen. Daneben fällt künftig die BaFin als unabhängiges Kontrollorgan weg, während das Geschäft der Abwickler für die Anleger häufig intransparent ist.

Gleichzeitig stehen viele deutsche Lebensversicherer schon seit einiger Zeit mit dem Rücken zur Wand. Sie können ihre Renditeversprechen aufgrund der seit Jahren anhaltenden, weltweiten Niedrigzinsphase aus den laufenden Erträgen nicht mehr bedienen. Laut BaFin standen bereits vor Monaten 34 der 85 deutschen Lebensversicherer unter intensiver Aufsicht. Auch diejenigen, deren Verträge nicht ins Ausland verkauft werden, sehen damit in eine höchst ungewisse Zukunft.

Aufgrund der aktuellen BaFin-Entscheidung ist darüber hinaus anzunehmen, dass die Generali viele Nachahmer finden wird und viele Millionen Anleger künftig einen ausländischen Investor als Geschäftspartner für ihre Altersvorsorge bekommen. Nach Einschätzung einiger Experten soll jeder dritte Versicherer überlegen, seine Altbestände abzugeben.

Die Lösung:

Um bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung keine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie sich von Ihrem Vertrag lösen können. Eine Kündigung stellt dabei in aller Regel die teuerste Variante dar. Mit dem Widerruf von Lebensversicherungsverträgen kommt aber eine attraktive weitere Möglichkeit ins Spiel. Auf diese Weise haben wir bereits einer Vielzahl von Mandanten zu einem lukrativen Ausstieg aus ihrem Vertrag verholfen. Neben der Rückzahlung der eingezahlten Beiträge konnte auch die Auszahlung des entgangenen Gewinns – also der Zinsen für die Beiträge – erfolgreich geltend gemacht werden. In jedem Fall bedarf es der professionellen Betrachtung des Einzelfalles für eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus über 250 geprüften Lebensversicherungsverträgen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Friederike Kerger

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten