Genevelnv – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Anleger sollten keine Handelsgeschäfte über die Internethandelsplattform Genevelnv durchführen. Unsere Erfahrungen mit Handelsplattformen, wie der Firma Genevelnv, belegen, dass es sich bei der Firma Genevelnv um keine seriöse Firma handeln kann.

Die Firma Genevelnv bietet im Internet auf ihrer Homepage unter der Domain geneveinv.com unterschiedliche Handelsgeschäfte an. Beispielsweise könnten Anleger mit Differenzkontrakten (CFDs) und anderen Finanzprodukten handeln.

Als Betreibergesellschaft wird eine Firma Genevelnv Ltd. benannt, wobei die Firma Genevelnv in Luxemburg unter der Adresse: 10 Rue Michel, Rodange, L-2430 Luxembourg, erreichbar sein soll. Darüber hinaus werden auch eine Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit und die Mailadresse: support@geneveinv.com angegeben.

Im Rahmen ihres Internetauftritts behauptet die Firma Genevelnv, dass die Betreibergesellschaft Genevelnv Ltd. in Irland registriert sei.

Überprüft man die Angaben der Firma Genevelnv näher, dann stellt man fest, dass die entsprechenden Angaben falsch sind.

Nachdem die Firma Genevelnv behauptet in Luxemburg ihren Sitz bzw. eine Niederlassung zu haben, wäre für eine entsprechende Regulierung und Genehmigung, dahingehend, dass die Firma Genevelnv überhaupt über die Handelsplattform Handelsgeschäfte anbieten darf, die luxemburgische Finanzmarktaufsicht (CSSF) zuständig. Diese warnte jedoch mittlerweile am 09.07.2024 vor der Firma Genevelnv und stellte fest, dass die Firma unerlaubte Aktivitäten entfaltet. Seitens der CSSF wurde im Rahmen dieser Warnmitteilung auch festgestellt, dass die Firma Genevelnv Ltd. nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigung verfügt, um Wertpapier- oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus zu erbringen.

Unabhängig davon fehlt im vorliegenden Fall auch rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis darauf, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Genevelnv Ltd. sein sollen. Ein solches Impressum ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Unseriöse Internethandelsplattformen, wie die Firma Genevelnv, benennen ihre Verantwortlichen im Rahmen ihres Internetauftritts nicht, um bewusst die Vertretungsverhältnisse zu verschleiern.

Soweit die Firma Genevelnv Ltd. behauptet, dass sie seitens der Finanzmarktaufsicht in Irland beaufsichtigt wäre, so ist auch dies falsch.

Überprüft man die seitens der Firma Genevelnv angegebene Adresse zu ihrer Niederlassung bzw. zu ihrem Sitz, dann stellt man fest, dass sich unter der angegebenen Adresse in Luxemburg keine Niederlassung findet.

Auch die französische Finanzmarktaufsicht (AMF) warnte am 26.07.2024 vor der Firma Genevelnv.

Schließlich ist auch noch festzuhalten, dass die Domain geneveinc.com am 08.04.2024 bei Hostinger UAB registriert wurde, wobei sich die tatsächlichen Domaininhaber hinter einem Anonymisierungsdienst verstecken.

Auch diese Praxis ist bezeichnend und spricht dafür, dass die Firma Genevelnv betrügerisch agiert.

Unabhängig davon erteilte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma Genevelnv keine Erlaubnis Finanzdienstleistungen in Deutschland über die Handelsplattform anzubieten und Finanzdienstleistungen für deutsche Anleger zu erbringen. Die Firma Genevelnv verstößt deshalb gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und damit gegen geltendes deutsches Recht, wenn sie für deutsche Anleger Handelsgeschäfte durchführt.

Bei einem entsprechenden Verstoß handelt es sich auch um kein Kavaliersdelikt bzw. um keine bloße Ordnungswidrigkeit. Verantwortliche von Handelsplattformen, die in Deutschland unreguliert sind bzw. ungenehmigt agieren, können gemäß § 54 KWG sogar zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.

Unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit mit Firmen, wie der Firma Genevelnv, belegen, dass man keinesfalls mit unregulierten Handelsplattformen Handelsgeschäfte tätigen sollte. Unabhängig von der Frage, ob das Kapital der Anleger bei der entsprechenden Firma tatsächlich angelegt wird, gibt es oft Probleme mit der Auszahlung von Guthaben. Seitens unseriöser bzw. betrügerischer Internethandelsplattformen wird dann, wenn es um die Auszahlung des angeblich vorhandenen Guthabens geht, meist eine weitere Forderung nach neuen Einzahlungen gestellt. Dies wird beispielsweise u. a. damit begründet, dass „Steuern“ zu bezahlen oder „Kautionen“ zu hinterlegen wären, um eine Auszahlung zu erhalten. Hierbei handelt es sich nur um vorgeschobene Argumente bzw. um betrügerische Vertriebstricks, um Anleger zu weiteren Einzahlungen zu verleiten.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Genevelnv investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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