GenoTrust eG: BaFin ordnet Abwicklung an

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Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der GenoTrust eG, Berlin mit Bescheid vom 21. November 2018 aufgegeben, die Geschäfte einzustellen und abzuwickeln.

Die GenoTrust eG hat über die Internetseite www.aequator.io sog. Aequator-Bons verkauft, die später in Aequator-Coins umgewandelt werden sollten. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dies als Eigenhandel ohne die erforderliche Erlaubnis bewertet und der GenoTrust eG aufgegeben, die Kaufpreise für die noch nicht umgewandelten Aequator-Bons vollständig zurückzuzahlen. 

Damit liegt ein Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) vor. Das Einsammeln von Geldern mit der Rechtsform einer Genossenschaft wird immer beliebter. Zu nennen sind hier z. B. die 

  • Altersvorsorgegenossenschaft eG (AVG), 
  • Eventus e.G., 
  • Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG,
  • Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG, 
  • Genokap eG, 
  • DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG, 
  • Sparfreunde Deutschland eG, 
  • Saxonia e.G. 
  • GENO Wohnungsbaugenossenschaft e.G. 

Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Genossenschaften 

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Anbietern von Genossenschaftsanteilen, sog. „Anlagegenossenschaften“ des grauen (nicht überwachten) Kapitalmarkts. Neue Mitglieder werden vordergründig mit Geldeinsparpotentialen geworben, welche die Genossenschaft bieten soll. 

Dazu unterwerfen sich die „investierenden Mitglieder“ einer Satzung, welche diese häufig weitestgehend rechtlos stellt und eine Kündigung und damit auch Rückzahlung der eingelegten Beträge über mehrere Jahre ausschließt.

Bleiben jährliche Geschäftsberichte aus und hält sich die Genossenschaft auch sonst mit der Information seiner Mitglieder zurück, ist höchste Vorsicht geboten. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) stehen Anlegern neben den üblichen Ansprüchen auch solche gegen die Vorstände unmittelbar zu. 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet enttäuschten Genossenschaftsmitgliedern eine kostenlose Erstberatung an, wie diese ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten können. Die Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann, Düsseldorf, ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. 

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte partg mbB


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