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Gepanschter Alkohol kostet Menschenleben

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Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Gerade für die Bayern bietet sich ein Tagesausflug in die Tschechische Republik an. In nicht einmal zwei Stunden ist man über der Grenze und kann auf den bekannten „Tschechenmärkten" einkaufen, was das Herz begehrt - und in Deutschland häufig viel teurer ist: etwa Zigarettenstangen, Klamotten oder Alkohol. Doch oftmals ist gerade in den Glimmstängeln oder den alkoholischen Getränken nicht enthalten, was einem versprochen wird.

Das beweist der aktuelle Fall aus der Tschechischen Republik: Dort sind bereits mindestens 20 Menschen an den Folgen des Konsums von gepanschtem Alkohol verstorben; Dutzend andere müssen im Krankenhaus behandelt werden. Laut einer Pressemitteilung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist hochprozentiger Alkohol wie Rum und Wodka betroffen, der keinerlei Herkunftsnachweis enthält und aus unetikettierten Plastikfässern abgefüllt wurde. Die tschechische Regierung hat daher den Verkauf hochprozentigen Alkohols (der Alkoholgehalt beträgt mehr als 20 Prozent) verboten.

Das Gefährliche: Der Fusel enthält Methanol. Diese Flüssigkeit ist giftig und kann schlimmstenfalls zum Tod führen. Bereits ab einer Aufnahme von etwa 5 bis 10 Millilitern kann man erblinden; auch eine Hirnschädigung ist möglich. Die ersten Symptome nach übermäßigem Methanol-Genuss sind zunächst dieselben wie beim „normalen" Alkoholrausch: Übelkeit, Durst, Sehstörungen oder Erbrechen. Es kann aber auch zur Lähmung der Atemwege kommen. Oftmals merken die Geschädigten erst dann, dass sie keinen Kater haben, ihr Körper vielmehr vergiftet ist.

Daher sollte man von den Billig-Fuseln oder privat gebranntem Alkohol lieber die Finger lassen. Die Folgen des kurzen Alkoholgenusses können verheerend sein. Die „Schwarzbrenner" müssen dafür mit Schadensersatzforderungen ihrer Opfer und unter Umständen mit Gefängnisstrafen rechnen. Denn in Deutschland ist etwa die private Herstellung von Branntwein verboten. Die Brennerei muss vielmehr bei der sog. Bundesmonopolverwaltung für Branntwein angemeldet und von ihr überwacht werden.

(VOI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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