Gericht entscheidet zugunsten Kreditnehmer - Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf

  • 3 Minuten Lesezeit

Immer mehr Gerichte urteilen in Fällen zum sogenannten Vorfälligkeitsjoker verbraucherfreundlich. Erst im Februar diesen Jahres hat das Landgericht Rostock entschieden, dass ein Kunde der OstseeSparkasse seine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp 23.500,- EUR zurückerhält (Urteil vom 10.02.2021, Az. 2 O 872/19). Auch in anderen Fällen war der Vorfälligkeitsjoker bereits erfolgreich. Kreditnehmer konnten in diesen Fällen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus Ihrem Baukredit aussteigen.

So funktioniert der Vorfälligkeitsjoker: Seit dem 21. März 2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie) müssen Banken Darlehensnehmer von Baufinanzierungen korrekt über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Macht die Bank beispielsweise nur unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, oder finden sich im Darlehensvertrag allgemein nur lückenhafte und intransparente Informationen über die Vorfälligkeitsentschädigung, ist der gesamte Anspruch darauf nach dem Gesetz ausgeschlossen. Ein einziger Fehler führt bereits zum Ausschluss des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung der Bank, § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

Erstes obergerichtliches Urteil zugunsten von Bankkunden

Das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hatte im Juli 2020 ein wichtiges Urteil zu einem Fall wegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gesprochen (Az. 17 U 810/19, noch nicht rechtskräftig). Kunden der Commerzbank hatten zwei Immobilienkredite geschlossen, die sie etwas drei Jahre später vorzeitig zurückzahlten. Die Commerzbank verlangte eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 21.500,- EUR. Die Kunden waren der Meinung, dass die Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung in ihrem Darlehensvertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. Das Oberlandesgericht bestätigte in seinem Urteil diese Auffassung. Die Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung müssen klar, prägnant, verständlich und genau sein. Dies sei im vorliegenden Fall nicht zutreffend, so das Gericht in seinem Urteil. 

Weitere Urteile zugunsten betroffener Verbraucher 

Die Fälle häufen sich, in denen sich Bankkunden die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung vor Gericht wieder zurückholen konnten – oder sie gar nicht erst bezahlen mussten. Das Urteil des Landgerichts Rostock reiht sich ein zu den positiven Urteilen des Landgerichts Konstanz, des Landgerichts Ravensburg und des Landgerichts Hamburg. In diesen Fällen konnten Bank- bzw. Sparkassenkunden entweder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen oder mussten, wie im Fall vor dem Landgericht Ravensburg, diese gar nicht erst bezahlen.

Tipp: Auch Widerrufsjoker und Kündigungspoker prüfen lassen 

Auch durch einen erfolgreichen Widerruf können sich Verbraucher ohne Nachteile von dem häufig hochverzinsten Immobiliendarlehen lösen. Wer einen Vertrag in Zeitraum 11. Juni 2010 bis 20. März 2016 abgeschlossen hat, kann die Möglichkeit des Widerrufs prüfen lassen. Grundsätzlich können Verbraucher ihren Darlehensvertrag zwar nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Bank in der Widerrufsbelehrung den Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert. Weist die Widerrufsbelehrung Fehler auf oder fehlt sie ganz, beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen und der Verbraucher kann lange nach Vertragsschluss den Vertrag noch widerrufen.

Fehler in der Kündigungsinformation führen dazu, dass Darlehensnehmer außerordentlich kündigen können. Eine fehlerhafte Kündigungsinformation liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Bank lediglich auf ihr eigenes Kündigungsrecht hinweist, nicht aber auf das Kündigungsrecht des Kunden. So können sie ein Darlehen vorzeitig beenden, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann. Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich bei Immobilienkreditverträgen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden.

Ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Baukredit – Kostenfreie Prüfung

Sie möchten Ihren Immobilienkredit vorzeitig beenden? Ziehen Sie den Vorfälligkeitsjoker und sparen Sie viel Geld – bei Immobilienkreditverträgen, die ab dem 21. März 2021 geschlossen wurden und auch bei bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen möglich. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen oder vermeiden könnten. Darüber hinaus prüfen wir auch, ob der Widerrufsjoker in Ihrem Fall das bessere Mittel der Wahl ist. Ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ haben Verträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossen wurden.

Foto(s): @pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christopher Kress

Beiträge zum Thema