Geschäftsführerhaftung – Haftungsrisiken erkennen und vermeiden

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Wofür haftet ein Geschäftsführer?

Um die Haftungsrisiken erkennen und vermeiden zu können, müssen zuerst einmal die Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers genauer bestimmt werden.

Grundsätzlich ist der Geschäftsführer das Organ der Gesellschaft. Er hat gem. § 43 I GmbHG bei der Führung der Geschäfte die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, § 43 I GmbHG.

Was dies alles genau umfasst, ist nicht immer eindeutig.

Einige seiner Pflichten sind bereits durch das GmbH-Gesetz normiert.

Hierunter fallen:

  • pflicht- und wahrheitsgemäße Anmeldung der GmbH zum Handelsregister
  • Pflicht einer ordentlichen Buchführung
  • Pflicht zur Förderung der Unternehmensinteressen
  • Beachtung des Wettbewerbsverbots während der Geschäftsführertätigkeit
  • Pflicht zur Abführung anfallender Steuern und Sozialabgaben
  • Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung

Was ist unter der Förderung der Unternehmensinteressen zu verstehen?

Gerade die Pflicht der Förderung der Unternehmensinteressen umfasst einen schwer zu durchschauenden Bereich. Der Geschäftsführer läuft durch seine eigenverantwortlichen Handlungsspielräume Gefahr, diese im eigenen Interesse zu nutzen oder die Unternehmensinteressen aus den Augen zu verlieren. Er ist verpflichtet, seine Entscheidungen immer im Interesse der Unternehmensziele zu treffen.

Beachtet der Geschäftsführer diese Pflichten nicht, so haftet dieser gegenüber der Gesellschaft mit seinem Privatvermögen.

Bei mehreren Geschäftsführern einer Gesellschaft haften diese gemeinsam (wenn nichts Abweichendes durch die Gesellschaftsversammlung beschlossen wurde).

Auch im Außenverhältnis kann der Geschäftsführer unter strengen Voraussetzungen für die Verletzung seiner Pflichten gegenüber Dritten haften.

Wann beginnt und wann endet die Haftung?

Mit der Bestellung als Geschäftsführer beginnt auch dessen Haftung. Nach Abberufung können keine neuen Haftungsansprüche mehr entstehen. Ansprüche, die jedoch vor der Abberufung entstanden sind, können noch bis zu 5 Jahre geltend gemacht werden.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Haftung zu vermeiden?

Aufgrund des hohen Risikos sollten Geschäftsführer darauf achten, dass ihre Verantwortung umfassend vertraglich geregelt ist.

Des Weiteren gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Anspruch auf Entlastung vertraglich vereinbaren
  • Verkürzung der Verjährung/ Ausschlussfristen vereinbaren
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung (D&O- Versicherung)

Des Weiteren empfehlen wir eine frühzeitige, individuelle Beratung durch einen spezialisierten Anwalt. Die Anwaltskanzlei Dawood steht Ihnen hierbei gerne bundesweit zur Verfügung.


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